Impressum

Zusammenfassung der Anlegerrechte

Diese Informationen dienen als Zusammenfassung Ihrer wichtigsten Rechte als Aktionär oder Anteilinhaber („Anleger”) in einem oder mehreren von BlackRock verwalteten Fonds mit Sitz in der Europäischen Union (jeweils ein „Fonds“) im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1156 über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen. Die Zusammenfassung ist nicht als vollständige und abschließende Liste aller Rechte gedacht, die Anleger in Bezug auf ihre Anlage in den jeweiligen Fonds haben können.

Auf dieses Zusammenfassung wird auch im Rahmen von Werbung für einen Fonds im Sinne von § 302 Kapitalanlagegesetzbuch Bezug genommen.

Bitte beachten Sie die Fondsdokumente für zusätzliche Informationen zu Ihren Rechten. Die Dokumente für jeden Fonds umfassen insbesondere, soweit zutreffend: den jeweiligen Verkaufsprospekt, das Angebotsmemorandum oder ein ähnliches Angebotsdokument (der „Prospekt“); die Gründungsdokumente des Fonds (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag, Verwaltungsregeln oder ähnliches); Jahres- und Halbjahresberichte; und die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIPs-KID“).

  • Recht auf Teilhabe an den Investitionen des Fonds – Entsprechend der Bedingungen und Merkmale der jeweiligen Anteilklasse, steht den Anlegern das Recht auf Teilhabe an der Wertentwicklung der Anlagen der jeweiligen Fonds, in die sie investiert sind, zu. Der Wert der Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl fallen als auch steigen und sind nicht garantiert. Anleger erhalten möglicherweise nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück. Umfassende Details zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik jedes Fonds sowie zu den Merkmalen der Anteilklassen sind im jeweiligen Prospekt enthalten.
  • Recht auf Erhalt von Erträgen – Anleger haben das Recht auf anteilige Erträge (falls vorhanden) des Fonds, in den sie investiert sind. Je nach Art der vom Anleger gehaltenen Aktien oder Anteile können diese Erträge (falls vorhanden) entweder in den Nettoinventarwert der Aktien oder Anteile wiederangelegt (thesauriert) oder gemäß den Bedingungen des jeweiligen Prospekts an die Anleger ausgeschüttet werden.
  • Recht auf Rücknahme von Anteilen – Anleger können die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Beteiligung an einem oder mehreren Fonds verlangen, vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den im jeweiligen Prospekt festgelegten Rücknahmebedingungen.
  • Recht auf Informationen – Anleger haben das Recht, bestimmte Informationen über den Fonds, in den sie investiert sind, zu erhalten. Diese Informationen umfassen den Prospekt / das Angebotsdokument des Fonds, das PRIIPs-KID oder ein gleichwertiges Dokument sowie den neuesten Jahres- oder Halbjahresbericht. Weitere Informationen können auf Anfrage gemäß den im jeweiligen Prospekt beschriebenen Bedingungen verfügbar sein.
  • Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung des Vertriebs – Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschließen, den Vertrieb des Fonds zu widerrufen.
  • *Recht auf Beschwerde *– Jeder Anleger, der mit seiner Erfahrung als Anleger im jeweiligen Fonds nicht zufrieden ist, kann das unten beschriebene Beschwerdeverfahren betreiben. Zudem hat jeder Anleger das Recht von Möglichkeiten der kollektiven Rechtsdurchsetzung Gebrauch zu machen.

Beschwerdemanagement

Bei BlackRock nehmen wir alle Beschwerden ernst.

Wir verfügen über ein wirksames und transparentes Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden, das unparteiisch und kostenlos ist, um sicherzustellen, dass alle Beschwerden effektiv bearbeitet werden.

Nach Eingang einer Beschwerde:

  • Wir werden dafür sorgen, dass ein Mitarbeiter mit angemessener Erfahrung, der von der Angelegenheit unabhängig ist, eine Untersuchung einleitet.
  • Sie erhalten spätestens innerhalb von fünf Werktagen eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde. Diese enthält den Namen und die Funktion der für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde zuständigen Person.
  • Wir werden Sie über den Fortgang der Bearbeitung Ihrer Beschwerde auf dem Laufenden halten.
  • Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 8 Wochen eine abschließende Antwort zu übermitteln (sofern nicht aufgrund lokaler Vorschriften eine kürzere Frist gilt). Sollten wir nicht in der Lage sein, Ihnen innerhalb dieser Frist eine abschließende Antwort zu erteilen, werden wir Ihnen eine Zwischennachricht übermitteln, in der wir die Gründe darlegen, weshalb wir noch keine abschließende Antwort geben können, sowie den voraussichtlichen Zeitpunkt der abschließenden Antwort mitteilen. In jedem Fall werden wir Ihnen gegebenenfalls die Kontaktdaten der zuständigen Finanzombudsstelle oder einer anderen zuständigen alternativen Streitbeilegungsstelle bzw. Aufsichtsbehörde mitteilen.

Kontaktdaten im Beschwerdefall

Für jede unserer Produktpaletten und Fondsreihen steht ein eigenes Anlegerservice-Team zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind nach Fondsdomizil (z. B. DE-, LU- oder IE-ISIN-Code) und nicht nach Anlegerstandort geordnet. Bitte richten Sie Ihre Anfrage entsprechend anhand der nachstehenden Angaben.

  • In Luxemburg domizilierte Fonds

    Für Fonds mit einem LU-ISIN-Code. Die Kundenkontonummer besteht aus vier Buchstaben und sechs Ziffern (z. B. ABCD123456).

    Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)

    Wenn Sie nach Erhalt der abschließenden Antwort mit unserer Stellungnahme nicht zufrieden sind oder wenn wir Ihnen nicht innerhalb eines Monats eine abschließende Antwort erteilen konnten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde direkt an die CSSF weiterzuleiten. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Einreichung der ursprünglichen Beschwerde bei BlackRock erfolgen. Wenn Sie eine Beschwerde bei der CSSF einreichen möchten, kann diese in englischer, luxemburgischer, deutscher oder französischer Sprache über die folgenden Kontaktdaten eingereicht werden.

  • iShares

    Für Produkte mit einem IE-ISIN-Code.

    Weitere irische Fonds

    Für Fonds mit einem IE-ISIN-Code. Die Kundenkontonummer besteht aus vier Buchstaben und sechs Ziffern (z. B. ABCD123456).

    Financial Services and Pensions Ombudsman (FSPO)

    Wenn Sie nach Erhalt einer abschließenden Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an den FSPO weiterzuleiten. Eine Beschwerde, die sich nicht auf eine langfristige Finanzdienstleistung bezieht, muss spätestens sechs Jahre ab dem Datum des die Beschwerde begründenden Verhaltens beim Ombudsman eingereicht werden. Eine Beschwerde über eine „langfristige Finanzdienstleistung" (long-term financial service) kann nicht nur (i) innerhalb von sechs Jahren ab dem Datum des beanstandeten Verhaltens eingereicht werden, sondern auch (ii) innerhalb von drei Jahren ab einem bestimmten „Kenntnisdatum" (date of knowledge) gemäß Section 51(2)(ii) des Financial Services and Pensions Ombudsman Act 2017; darüber hinaus (iii) verfügt der FSPO bei derartigen Beschwerden über ein gesetzliches Ermessen, die Frist zu verlängern, sofern vernünftige Gründe für eine längere Frist vorliegen und dies unter Berücksichtigung aller Umstände gerecht und billig erscheint.

    • info@fspo.ie
    • Financial Services and Pensions Ombudsman, Lincoln House, Lincoln Place, Dublin 2, D02 VH29
    • (+353) 1 567 7000
    • fspo.ie
  • iShares

    Für Fonds mit einem DE-ISIN-Code.

    Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. (BVI)

    Die BlackRock Asset Management Deutschland AG hat sich der BVI angeschlossen, einer privaten Verbraucherschlichtungsstelle, bei der Sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch durch einen neutralen Schlichter prüfen und klären lassen können. Die Ombudsstelle stellt einen unabhängigen und neutralen Schlichter.

    Wenn Sie nach Erhalt der abschließenden Antwort mit unserer Stellungnahme nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde direkt an den BVI weiterzuleiten.