Aktien

BGF Multi-Theme Equity Fund

Überblick

WICHTIGE INFORMATIONEN: Kapitalrisiken. Der Wert der Anlagen und die daraus entstandenen Erträge sind nicht garantiert und können sowohl fallen als auch steigen. Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag eventuell nicht zurück.

Das Anlagerisiko ist auf bestimmte Sektoren, Länder, Währungen oder Unternehmen konzentriert. Folglich reagiert der Fonds anfälliger auf lokale wirtschaftliche, marktbezogene, politische, nachhaltigkeitsbezogene oder aufsichtsrechtliche Ereignisse. Der Wert von Aktien und ähnlichen Wertpapieren kann durch die tägliche Entwicklung der Aktienmärkte, politische Faktoren und wirtschaftliche Meldungen, Unternehmensergebnisse und wesentliche unternehmerische Ereignisse beeinflusst werden. Schwellenländer sind im Allgemeinen anfälliger gegenüber wirtschaftlichen oder politischen Störungen als Industrieländer. Weitere Einflussfaktoren sind ein höheres „Liquiditätsrisiko“, Beschränkungen bei der Anlage in oder der Übertragung von Vermögenswerten, ausfallende oder verzögerte Lieferung von Wertpapieren bzw. verzögerte Zahlungen an den Fonds sowie nachhaltigkeitsbezogene Risiken. Der Fonds kann Fonds ausschließen, für die keine ESG-bezogenen Anforderungen gelten. Bevor sie im Fonds Anlagen tätigen, sollten Anleger daher eine eigene ethische Bewertung des ESG-Screenings des Fonds vornehmen. Das ESG-Screening kann, verglichen mit einem Fonds ohne ein solches Screening, negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen des Fonds haben. Anlagen in Wertpapieren aus dem Technologiesektor unterliegen Risiken im Zusammenhang mit einem möglicherweise nicht vorhandenen Schutz geistigen Eigentums oder mit dessen Verlust, raschen technologischen Veränderungen, aufsichtsrechtlichen Veränderungen und einem sich wandelnden Wettbewerb. Anlagen im Bereich neue Energien unterliegen Umwelt- oder Nachhaltigkeitserwägungen, Steuerregelungen, staatlichen Aufsichtsvorschriften sowie Preis- und Angebotsschwankungen.

Alle Anteilsklassen mit Währungsabsicherung dieses Fonds setzen Derivate zur Absicherung des Währungsrisikos ein. Der Einsatz von Derivaten für eine Anteilsklasse könnte ein potenzielles Risiko der Ansteckung (auch unter der Bezeichnung „Spill-over-Effekt“) für andere Anteilsklassen im Fonds bergen. Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds wird sicherstellen, dass angemessene Verfahren zur Minderung des Ansteckungsrisikos für andere Anteilsklassen vorhanden sind. Über das Drop-Down-Feld direkt unter dem Namen des Fonds können Sie die Liste aller Anteilsklassen in dem Fonds anzeigen lassen. Die Anteilsklassen mit Währungsabsicherung sind durch den Begriff „Hedged“ im Namen der Anteilsklasse gekennzeichnet. Eine vollständige Liste aller Anteilsklassen mit Währungsabsicherung ist zudem auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft des Fonds erhältlich.

Sofern der Fonds Wertpapierleihe-Geschäfte tätigt, um Kosten zu senken, erhält der Fonds 62,5% des damit verbundenen erzielten Ertrags und die restlichen 37,5% entfallen an BlackRock im Rahmen seiner Leihetätigkeit. Da die Ertragsaufteilung aus Wertpapierleihegeschäften die Betriebskosten des Fonds nicht verteuern, sind diese nicht in den laufenden Kosten enthalten.

Loading

Wertentwicklung

Wertentwicklung

Grafik

Klicken Sie hier zur Vollansicht

Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 3 Jahren.

  2019 2020 2021 2022 2023
Gesamtrendite (%) 22.8 -15.4 8.0
Vergleichs-Benchmark 1 (%) 27.5 -13.0 18.1
Bei der Berechnung wurden die laufenden Kosten abgezogen. Aus der Berechnung ausgenommen sind Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge.
  1J 3J 5J 10J Seit Auflage
12.91 1.22 - - 8.77
Vergleichs-Benchmark 1 (%) 24.99 9.46 - - -
  Seit 1.1. 1M 3M 6M 1J 3J 5J 10J Seit Auflage
7.14 1.06 1.57 1.78 12.91 3.71 - - 42.60
Vergleichs-Benchmark 1 (%) 17.45 1.48 2.38 6.13 24.99 31.14 - - -
  Von
30.Sept.2019
Bis
30.Sept.2020
Von
30.Sept.2020
Bis
30.Sept.2021
Von
30.Sept.2021
Bis
30.Sept.2022
Von
30.Sept.2022
Bis
30.Sept.2023
Von
30.Sept.2023
Bis
30.Sept.2024
Gesamtrendite (%)

Per 30.Sept.2024

- 31.83 -10.18 2.27 12.91
Vergleichs-Benchmark 1 (%)

Per 30.Sept.2024

- 28.94 -6.14 11.78 24.99

Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Märkte könnten sich in der Zukunft vollkommen anders entwickeln. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.

Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in EUR angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex der Währungsgesicherten Anteilsklasse werden in USD angezeigt.

Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) mit reinvestiertem Bruttoertrag angezeigt, sofern vorhanden. Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock

Eckdaten

Eckdaten

Fondsvermögen
Per 31.Okt.2024
USD 87’168’323.62
Auflegungsdatum des Fonds
10.Juli2020
Basiswährung
USD
Vergleichs-Benchmark 1
MSCI All Country World Index
Ausgabeaufschlag
5.00%
Managementgebühr
1.25%
Benchmark-Erfolgsgebühr
0.00%
Domizil
Luxemburg
Verwaltungsgesellschaft
BlackRock (Luxembourg) S.A.
Transaktionsabwicklung
Transaktionsdatum +3 Tage
Bloomberg-Ticker
BGBMEAE
Auflegung Anteilsklasse
10.Juli2020
Währung der Reihe
EUR
Anlageklasse
Aktien
SFDR-Klassifizierung
Artikel 8
Laufende Gebühren
1.50%
ISIN
LU2123743697
Gewinnverwendung
thesaurierend
Rechtsform
UCITS
Morningstar-Kategorie
-
Transaktionshäufigkeit
täglich, berechnet auf Basis von Terminpreisen
SEDOL
BLPHV10

Portfoliomerkmale

Portfoliomerkmale

Anzahl der Positionen
Per 30.Sept.2024
20
3J-Beta
Per 30.Sept.2024
1.07
KBV
Per 30.Sept.2024
0.00
Standard Deviation (3y)
Per 30.Sept.2024
15.48%
KGV
Per 30.Sept.2024
0.00

Nachhaltigkeitseigenschaften

Nachhaltigkeitseigenschaften

Nachhaltigkeitsmerkmale sind spezifische zusätzliche Kennzahlen, die es Anlegern zusammen mit anderen Kennzahlen und Informationen ermöglichen, Fonds nach bestimmten ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung (Governance) betreffenden Kriterien zu bewerten. Nachhaltigkeitsmerkmale geben weder einen Hinweis auf die aktuelle oder künftige Wertentwicklung noch auf das potenzielle Risiko- und Ertragsprofil eines Fonds. Sie dienen lediglich der Transparenz und Information. Daher sollten Nachhaltigkeitsmerkmale nicht ausschliesslich oder isoliert betrachtet werden. Bei ihnen handelt es sich vielmehr um zusätzliche Informationen, die Anleger bei der Beurteilung eines Fonds möglicherweise berücksichtigen möchten.

Die Kennzahlen geben keinen Hinweis darauf, ob und wie ein Fonds ESG-Faktoren integriert. Sofern nicht anders in der Fondsdokumentation angegeben und im Anlageziel eines Fonds enthalten, ändern die Kennzahlen weder das Anlageziel eines Fonds, noch beschränken sie dessen Anlageuniversum, und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein Fonds eine Anlagestrategie mit ESG- oder Impact-Schwerpunkt verfolgen oder Ausschlussfilter anwenden wird. Weitere Informationen über die Anlagestrategie eines Fonds finden Sie im Fondsprospekt.

Näheres zu den MSCI-Methoden, die den Nachhaltigkeitsmerkmalen zugrunde liegen, erfahren Sie über die nachstehenden Links.

MSCI ESG-Fondsbewertung (AAA-CCC)
Per 21.Sept.2024
AA
MSCI ESG-Qualitätswert (0-10)
Per 21.Sept.2024
7.21
Globale Lipper-Klassifizierung des Fonds
Per 21.Sept.2024
Equity Global
MSCI-gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität (Tonnen CO2E/$M UMSATZ)
Per 21.Sept.2024
203.09
MSCI ESG-%-Abdeckung
Per 21.Sept.2024
97.35
MSCI ESG-Qualitätswert - Perzentil Vergleichsgruppe
Per 21.Sept.2024
60.68
Fonds in der Vergleichsgruppe
Per 21.Sept.2024
5’658
MSCI-Daten zur gewichteten durchschnittlichen Kohlenstoffintensität in Prozent
Per 21.Sept.2024
97.03
Sämtliche Daten stammen aus den ESG-Fondsbewertungen von MSCI per 21.Sept.2024 auf Grundlage der Bestände per 31.Mai2024. Daher können die Nachhaltigkeitsmerkmale eines Fonds gegebenenfalls von den ESG-Fondsbewertungen von MSCI abweichen.

Um in die ESG-Fondsbewertung von MSCI aufgenommen zu werden, müssen 65 % (bzw. 50 % für Anleihe- und Geldmarktfonds) sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds aus Wertpapieren mit ESG-Abdeckung durch MSCI ESG Research abgedeckt sein (bestimmte Barmittelpositionen und andere Vermögenswerte ohne Bedeutung für die ESG-Analyse von MSCI werden im Vorfeld von der Ermittlung der Gesamtbestände des Fonds ausgeschlossen; der absolute Wert von Short-Positionen wird zwar berücksichtigt, gilt jedoch nicht als abgedeckt), das Beteiligungsdatum des Fonds muss weniger als ein Jahr alt sein und der Fonds muss über mindestens zehn Wertpapiere verfügen.

Geschäftliche Beteiligung

Geschäftliche Beteiligung

Anhand von Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erhalten Anleger einen umfassenderen Überblick über spezifische Geschäftsbereiche, an denen der Fonds über seine Anlagen beteiligt sein kann.


Die Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erlauben keinerlei Aufschluss über das Anlageziel eines Fonds und, sofern nicht anderweitig in der Fondsdokumentation und im Rahmen des Anlageziels des Fonds vorgesehen, werden durch die Kennzahlen weder das Anlageziel des Fonds geändert noch das Anlageuniversum des Fonds begrenzt. Ebenso wenig können Rückschlüsse über eine ESG- oder wirkungsorientierte Anlagestrategie oder etwaige Ausschlussfilter eines Fonds gezogen werden. Weitere Informationen zur Anlagestrategie finden Sie im Fondsprospekt.


Eine detaillierte Erklärung der den Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen zugrunde liegenden Methodik von MSCI ist unter den nachstehenden Links verfügbar.

MSCI - Umstrittene Waffen
Per 30.Sept.2024
0.00%
MSCI - Atomwaffen
Per 30.Sept.2024
0.00%
MSCI - Zivile Feuerwaffen
Per 30.Sept.2024
0.03%
MSCI - Tabak
Per 30.Sept.2024
0.02%
MSCI - Unternehmen, die den Global Compact der Vereinigten Nationen nicht einhalten
Per 30.Sept.2024
0.02%
MSCI - Kraftwerkskohle
Per 30.Sept.2024
0.04%
MSCI - Ölsand
Per 30.Sept.2024
0.00%

Abdeckung der geschäftlichen Beteiligungen
Per 30.Sept.2024
99.36%
Nicht abgedeckter prozentualer Anteil des Fonds
Per 30.Sept.2024
0.64%
Die hierüber für Kraftwerkskohle und Ölsande aufgeführten Engagements in geschäftlichen Beteiligungen von BlackRock werden für Unternehmen berechnet und ausgewiesen, die gemäss der Definition von MSCI ESG Research mehr als 5 % ihres Umsatzes mit Kraftwerkskohle oder Ölsanden erwirtschaften. Für Engagements in Unternehmen, die gemäss der Definition von MSCI ESG Research anderweitige Umsätze mit Kraftwerkskohle oder Ölsanden (bei einer Umsatzschwelle von 0 %) erzielen, verhält es sich wie folgt: Für Kraftwerkskohle 0.08% und für Ölsande 0.00%.

BlackRock berechnet die Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen anhand der Daten von MSCI ESG Research und erstellt auf diese Weise Profile der einzelnen geschäftlichen Beteiligungen eines jeden Unternehmens. BlackRock nutzt diese Daten, um einen umfassenden Überblick über die Bestände zu erhalten und das Marktwertrisiko eines Fonds in den oben aufgeführten Bereichen der Unternehmensbeteiligung herzuleiten.


Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen dienen lediglich dazu, Unternehmen aufzuzeigen, die nach den Analyseergebnissen von MSCI an einer abgedeckten Tätigkeit beteiligt sind. Es kann somit der Fall eintreten, dass zusätzliche Beteiligungen an diesen abgedeckten Tätigkeiten bestehen, die jedoch nicht von MSCI abgedeckt sind. Diese Informationen sollten nicht zur Erstellung umfassender Listen von Unternehmen ohne entsprechende Beteiligung verwendet werden. Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden nur dann angezeigt, wenn mindestens 1 % sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds durch MSCI ESG Research abgedeckt werden.

Einbeziehung von ESG-Faktoren

Einbeziehung von ESG-Faktoren

ESG-Integration bezeichnet die Praxis der Einbeziehung von finanziell wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Governance -Daten oder -Informationen (ESG) in den Investitionsentscheidungsprozess mit dem Ziel, die risikobereinigten Renditen der Portfolios unserer Kunden zu erhöhen. Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders angegeben oder im Anlageziel des Fonds enthalten, bedeutet die Aufnahme dieser Erklärung nicht, dass der Fonds ein ESG-orientiertes Anlageziel oder eine ESG-Strategie besitzt, sondern beschreibt vielmehr, wie ESG-Daten oder -Informationen als Teil des gesamten Investitionsprozesses berücksichtigt werden.

Der Fondsmanager bezieht ESG-Erwägungen in Kombination mit anderen Informationen in die Research-, Überwachungs- und Berichtsphasen des Investitionsprozesses ein. Dies kann sowohl von BlackRock als auch von Dritten durchgeführtes Research umfassen und in die ursprüngliche Investitionsentscheidung einfließen. Bei Kauf-, Halte- und Verkaufsentscheidungen kann das Team die möglichen Wettbewerbsvorteile einer Allokation in Vehikel berücksichtigen, die Zugang zu Unternehmen mit stärkeren ESG-Eigenschaften innerhalb einer bestimmten Branche bieten. Der Fondsmanager führt regelmäßige Portfoliorisikoüberprüfungen zwischen dem Anlageteam und der Risk and Quantitative Analysis Group von BlackRock sowie Portfolioüberprüfungen mit den Chief Investment Officers durch. Diese Überprüfungen beinhalten gegebenenfalls Diskussionen zum Exposure des Portfolios gegenüber wesentlichen ESG-Risiken sowie dem Exposure gegenüber nachhaltigkeitsbezogenen Geschäftsaktivitäten, klimaklimabezogenen Kennzahlen und anderen Faktoren.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Fonds gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung.

A. Zusammenfassung

Der Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds investiert zum Teil in nachhaltige Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. BlackRock bezieht sich für die Bestimmung der Ausrichtung der Investition an ökologischen oder sozialen Zielen auf relevante Nachhaltigkeitsrahmen. Nachhaltige Investitionen müssen auch dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH) entsprechen, dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Der Fonds legt in Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) an, die ein positives ESG-Ziel oder -Ergebnis anstreben oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen begeben wurden, die ein ESG-Länder-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen ESG-Datenanbietern) haben, und in beiden Fällen OGA mit einem Status sind, der auf die Offenlegungsverordnung und insbesondere auf die Anforderungen aus Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung abgestimmt ist. Der Fonds behält ein Mindestengagement in Anlagen bei, die insbesondere Klimaziele unterstützen.

Der Fonds strebt an, ein langfristiges Kapitalwachstum (über mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre) auf eine Weise zu erreichen, die mit den ESG-Grundsätzen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Einklang steht. Der Fonds legt mindestens 80 % seines Gesamtvermögens in OGA an, die die Voraussetzungen von Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR erfüllen und die ein positives ESG-Ziel oder -Ergebnis anstreben oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen begeben wurden, die ein ESG-Länder-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen ESG-Datenanbietern) haben. Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt: 1. Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Fonds in Höhe von mindestens 20 % auf Look-Through-Basis. Im Zusammenhang mit diesen nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert. 2. Sicherstellung, dass mindestens 80 % der vom Fonds gehaltenen Bestände in Organismen für gemeinsame Anlagen die oben genannten Kriterien erfüllen. 3. Sicherstellung, dass mindestens 10 % der Fondsbestände in Anlagen gehalten werden, die insbesondere Klimaziele unterstützen. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch ein Engagement in Anlagen, die insbesondere Klimaziele unterstützen.

Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Von diesen Anlagen werden mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Im Zusammenhang mit den nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert. Der verbleibende Anteil der nachhaltigen Investitionen des Fonds kann zwischen diesen beiden Arten von nachhaltigen Investitionen schwanken. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Investitionen investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel zu investieren, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.  

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.

BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen Methoden mit ein. BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt und der Fonds verwendet eine Reihe weiterer Methoden, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden.

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock ein umfassendes Due-Diligence-Verfahren mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie des Produkts. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken.

BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität. Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen eingeführt.

BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

B. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.

Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Investitionen, von denen anzunehmen ist, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, sind nicht als nachhaltige Investitionen einzustufen.

Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren werden für jede Anlageart anhand der eigenen Methodik von BlackRock für nachhaltige Investitionen bewertet. BlackRock verwendet Daten Dritter und/oder Fundamentalanalysen, um Investitionen zu identifizieren, die sich nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken und erhebliche Beeinträchtigungen verursachen.

Nachhaltige Investitionen werden geprüft, um etwaige nachteilige Auswirkungen zu berücksichtigen und die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds investiert mindestens 20 % seines Gesamtvermögens in nachhaltige Investitionen, die ökologische und soziale Ziele verfolgen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. BlackRock bezieht sich für die Bestimmung der Ausrichtung der Investition an ökologischen oder sozialen Zielen auf relevante Nachhaltigkeitsrahmen.

Nachhaltige Investitionen müssen auch dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH) entsprechen, dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht.

Der Fonds legt in Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) an, die die Voraussetzungen von Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR erfüllen und die ein positives ESG-Ziel oder -Ergebnis anstreben oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen begeben wurden, die ein ESG-Länder-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen ESG-Datenanbietern) haben.

Der Fonds behält ein Mindestengagement in Anlagen bei, die insbesondere Klimaziele unterstützen.

Der Fonds verwendet zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert.

D. Anlagestrategie

Der Fonds strebt an, ein langfristiges Kapitalwachstum (über mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre) auf eine Weise zu erreichen, die mit den ESG-Grundsätzen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Einklang steht.

Der Fonds legt mindestens 80 % seines Gesamtvermögens in OGA an, die die Voraussetzungen von Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR erfüllen und die ein positives ESG-Ziel oder -Ergebnis anstreben oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen begeben wurden, die ein ESG-Länder-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen ESG-Datenanbietern) haben.

Der Anlageberater unterzieht alle Wertpapiere im zugrundeliegenden Anlageuniversum einer Analyse, um ihren Beitrag zu den ökologischen und sozialen Zielen zu bewerten. Das Maß an Konformität in Bezug auf jede Aktivität kann anhand eines prozentualen Umsatzanteils und einer festgelegten Gesamtumsatzschwelle bewertet werden.

Der Anlageberater wird anhand qualitativer (auf Beurteilungen beruhender) und quantitativer (auf mathematischen oder statistischen Daten beruhender) Analysen ein breites Spektrum an Wirtschaftsdaten und Marktverhalten analysieren, wobei der Schwerpunkt auf den fünf Megatrends und einer Reihe weiterer „thematischer Trends“ liegt. Die Analysen können vom Anlageberater oder einem anderen Mitglied der BlackRock-Gruppe oder von einem Dritten erstellt werden.

Der Anlageberater nutzt seine Analyse zum Aufbau eines Portfolios, das in nachhaltige Investitionen und Anlagen investiert, die insbesondere Klimaziele unterstützen.

Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
1. Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Fonds in Höhe von mindestens 20 % auf Look-Through-Basis. Im Zusammenhang mit diesen nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert.
2. Sicherstellung, dass mindestens 80 % der vom Fonds gehaltenen Bestände in Organismen für gemeinsame Anlagen die oben genannten Kriterien erfüllen.
3. Sicherstellung, dass mindestens 10 % der Fondsbestände in Anlagen gehalten werden, die insbesondere Klimaziele unterstützen.

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch ein Engagement in Anlagen, die insbesondere Klimaziele unterstützen.

Der Fonds berücksichtigt die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen:
• Treibhausgasemissionen
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird

Darüber hinaus berücksichtigt dieser Fonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren über den DNSH-Standard von BlackRock für nachhaltige Investitionen. Dieser Fonds wird in seinem Jahresbericht über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren informieren.

Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung

BlackRock bewertet die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, durch eine Kombination aus eigenen Erkenntnissen und der aus dem Engagement des Anlageberaters im Rahmen der Unternehmensbeteiligung gewonnenen Erkenntnisse mit Daten von externen ESG-Research-Anbietern. BlackRock nutzt Daten externer ESG-Research-Anbieter, um zunächst diejenigen Emittenten zu identifizieren, die möglicherweise keine zufriedenstellenden Verfahrensweisen der Unternehmensführung in Bezug auf wichtige Leistungskennzahlen zu soliden Managementstrukturen, Beziehungen zu Arbeitnehmern und die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften haben.

Werden Emittenten in Bezug auf eine gute Unternehmensführung als potenziell problematisch identifiziert, wird eine Überprüfung der Emittenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anlageberater, sofern er dieser externen Bewertung zustimmt, davon überzeugt ist, dass der Emittent Abhilfemaßnahmen ergriffen hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Basis des direkten Dialogs des Anlageberaters mit dem Emittenten Abhilfemaßnahmen ergreifen wird. Der Anlageberater kann auch eine Reduzierung des Engagements in solchen Emittenten beschließen.

E. Aufteilung der Investitionen

Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Von diesen Anlagen werden mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.

Im Zusammenhang mit den nachhaltigen Investitionen wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit ökologischen Zielen, die nicht auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, investiert und wird mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds in nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel investiert. Der verbleibende Anteil der nachhaltigen Investitionen des Fonds kann zwischen diesen beiden Arten von nachhaltigen Investitionen schwanken.

Der Fonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Investitionen investieren.

Der Fonds darf für Investmentzwecke und für Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements Derivate einsetzen. Die oben genannten ESG-Ratings oder ESG-Analysen gelten nur für die Basiswerte der vom Fonds eingesetzten Derivate.

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel zu investieren, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.  

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.

Der Fonds verpflichtet sich nicht, in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.  

Mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds wird in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen investiert, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind.

Der Fonds investiert in nachhaltige Investitionen, die aus den folgenden Gründen nicht mit der EU-Taxonomie konform sind: (i) dies ist Teil der Anlagestrategie des Fonds; (ii) Daten zur Bestimmung der Konformität mit der EU-Taxonomie sind möglicherweise nicht verfügbar; und/oder (iii) die zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeiten sind nach den verfügbaren technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie möglicherweise nicht zugelassen oder es sind möglicherweise nicht alle in diesen technischen Bewertungskriterien festgelegten Anforderungen erfüllt. 

Mindestens 1 % des Gesamtvermögens des Fonds wird in nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel angelegt.

Andere Investitionen sind auf 20 % begrenzt und können Derivate, Barmittel- und barmittelähnliche Instrumente und Anteile an OGA sowie festverzinsliche Wertpapiere (auch als Schuldtitel bezeichnet), die von Staaten und staatlichen Stellen weltweit ausgegeben werden, einschließen.

Diese Investitionen können zu Anlagezwecken zur Verfolgung des (nicht-ESG-bezogenen) Anlageziels des Fonds, zur Liquiditätssteuerung und/oder zur Absicherung verwendet werden.

Andere Investitionen werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach dem jeweiligen, in „Abschnitt G – Methoden“ beschriebenen Methoden mit ein.

Die Portfoliomanager tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Vertragsbedingungen des Prospekts und der sonstigen maßgeblichen Dokumente des Fonds mithilfe der Portfolio- und Risikomanagement-Software Aladdin von BlackRock.

Die Portfolio Compliance Group („PCG“), eine Gruppe innerhalb unseres Business-Operations-Teams, ist für die Kodierung der Anlagerichtlinien, soweit dies möglich ist, im Vor- und Nachhandels-Compliance-Überwachungssystem in Aladdin zuständig. Für Anlagebeschränkungen, die nicht kodiert werden können, ist ein manueller Prozess für die Überprüfung auf Einhaltung der Richtlinien eingeführt.

Vor- und Nachhandels-Überwachung

Wenn ein Handelsgeschäft oder ein Auftrag erstellt wird, wird die Transaktion vor der Ausführung anhand der Anlagerichtlinien des Fonds vom Front-End-Compliance-Überwachungssystem in Echtzeit geprüft. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinien erkannt wird, kann das Handelsgeschäft bzw. der Auftrag nicht weiter bearbeitet werden.

Compliance-Prüfungen werden auch nach Abschluss der Transaktion über Nacht auf Grundlage der Tagesabschlusspositionen vorgenommen und am Folgetag berichtet. Es werden Ausnahmen und Warnungen zur Compliance festgelegt und den betreffenden Anlagespezialisten zur Prüfung vorgelegt, die sich ggf. mit einschlägigen Fachleuten zu diesem Thema in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Die Ermittlung und Untersuchung potenzieller Probleme wird in einem elektronischen System protokolliert, das einen umfassenden Arbeitsablauf enthält, sodass eine Nachverfolgung möglich ist. Zur Behebung von Ausnahmen werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen.

Die Überwachung gewisser ESG-Merkmale kann aufgrund der Funktionsweise des Systems oder von Datenbeschränkungen unter Umständen nicht automatisiert werden. Diese ESG-Merkmale werden regelmäßig geprüft und überwacht, um sicherzustellen, dass das Produkt die diesbezüglichen Verpflichtungen einhält. Gemäß den aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Verstöße der betreffenden Verwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, Regulierungsbehörde sowie dem betreffenden Abschlussprüfer gemeldet.

Gemäß den aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Verstöße der betreffenden Verwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, Regulierungsbehörde sowie dem betreffenden Abschlussprüfer gemeldet.

Falls BlackRock einen externen Manager mit einem Teil der Verwaltung eines Fonds beauftragt, ist dieser externe Manager für die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien und -beschränkungen gemäß der geltenden Anlageverwaltungsvereinbarung verantwortlich, und dies auch im Hinblick auf die ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds. Die Anlagebeschränkungen bezüglich ökologischer oder sozialer Merkmale werden in der Regel dem externen Manager mitgeteilt und können von BlackRock mitunter entsprechend den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds geändert werden. Wenn der externe Manager eine passive Strategie verfolgt, kann der externe Manager die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale auch überwachen, indem er einen Referenzindex nachbildet, dessen Methode diese Merkmale berücksichtigt. BlackRock wird täglich über die vom externen Manager gehaltenen Positionen auf dem Laufenden gehalten und führt Nachhandels-Sorgfaltsprüfungen gemäß dem vorstehend beschriebenen Back-End-Compliance-Prozess durch. BlackRock nimmt außerdem regelmäßige Sorgfaltsprüfungen des externen Managers vor, um sicherzustellen, dass stets ein angemessener Überwachungsmechanismus angewandt wird.

G. Methoden

BlackRock wendet in Bezug auf diesen Fonds folgende Methoden an:

Methode für nachhaltige Investitionen

BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt, die vier Kategorien umfasst: (i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen; (ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH); (iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und (iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).

Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als nachhaltige Investition eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.

(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen

Umweltziele und soziale Ziele Der Fonds investiert in nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe ökologischer und/oder sozialer Ziele beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Ökologische und soziale Ziele“).

Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):

Geschäftstätigkeit • Wenn nach Daten externer Anbieter mehr als 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten. Falls keine Daten externer Anbieter verfügbar sind oder ein Analyst feststellt, dass die Daten nicht korrekt sind oder eine aussagekräftigere Kennzahl als der Umsatz zur Feststellung des Beitrags eines Unternehmens existiert, wie z. B. Investitionsausgaben oder Einsatz von Recyclingmaterial, kann ein Unternehmen auch mittels einer Fundamentalanalyse bewertet werden.

Geschäftspraktiken • Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets gesetzt hat, das von Daten externer Anbieter oder im Rahmen einer Fundamentalanalyse bestätigt wurde.
• Nachweisliches Merkmal der Unternehmensführung, das die maßgebliche Rolle eines Unternehmens als Wegbereiter nachhaltiger Praktiken unter Beweis stellt.

Festverzinsliche Wertpapiere
• Eine Anleihe mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse ist eine nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt
• Sonstige festverzinsliche Wertpapiere gelten als nachhaltige Investitionen, wenn das betreffende Wertpapier, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, auf ökologische und/oder soziale Ziele ausgerichtet ist, wie z. B. ökologische und/oder soziale, von supranationalen Organisationen begebene Asset-Backed- und Mortgage-Backed-Securities, die sich zur Förderung der UN SDGs verpflichtet haben

(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)

Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. Zur Bewertung, ob eine Anlage mit erheblichen Beeinträchtigungen einhergeht, hat BlackRock für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, die sowohl Daten von Dritten als auch Erkenntnisse aus der Fundamentalanalyse berücksichtigen. Die Anlagen werden mittels systembasierter Kontrollen anhand dieser Kriterien geprüft, und alle Anlagen, von denen man ausgeht, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht. BlackRock bewertet die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für jede Anlageart, wie von der Verordnung definiert.

Die Hauptindikatoren für klimaschädliche Auswirkungen werden mithilfe des eigenen Heightened Scrutiny Framework von BlackRock bewertet. Dabei werden Anlagen, von denen eine erhebliche Gefährdung des Klimas ausgeht, nach folgenden Kriterien ermittelt: (i) CO2-Emissionen; (ii) Bereitschaft für den Übergang zu Netto-Null-CO2-Emissionen; und (iii) klimabezogene Offenlegungen.

Alle sonstigen Indikatoren für nachteilige Auswirkungen werden anhand von Daten von Drittanbietern zu Kontroversen bewertet, um Investitionen auszuschließen, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet wurden, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen, etwa falls die Daten als unrichtig oder veraltet befunden werden.

Falls Daten nicht verfügbar oder in erheblichem Maße unvollständig sind, wird eine Fundamentalanalyse durchgeführt, um nach bestem Vermögen Auswirkungen zu ermitteln, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet werden.

(iii) Einhaltung von Mindestgarantien

Nachhaltige Investitionen werden mithilfe von Daten von Drittanbietern geprüft, um die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.

(iv) Gute Unternehmensführung

Im Hinblick auf die Bewertung der Unternehmensführung verwendet BlackRock Daten von externen ESG-Researchanbietern, um zunächst Emittenten zu ermitteln, deren Unternehmensführungspraktiken unter Umständen bezüglich der Leistungskennzahlen in Zusammenhang mit den oben genannten Kriterien nicht zufriedenstellend sind. Werden Emittenten in Bezug auf eine gute Unternehmensführung als potenziell problematisch identifiziert, wird eine Überprüfung der Emittenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Anlageberater/-verwalter, sofern er dieser externen Bewertung zustimmt, davon überzeugt ist, dass der Emittent Abhilfemaßnahmen ergriffen hat oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Basis des direkten Dialogs des Anlageberaters/-verwalters mit dem Emittenten Abhilfemaßnahmen ergreifen wird. Der Anlageberater/-verwalter kann auch eine Reduzierung des Engagements in solchen Emittenten beschließen. Indirekte Engagements des Fonds in Emittenten mit Mängeln bezüglich einer guten Unternehmensführung werden durch interne Kontrollen auf ein vernachlässigbares Mindestmaß begrenzt und außerdem regelmäßig überwacht, um sicherzustellen, dass dieses indirekte Engagement auf möglichst geringem Niveau bleibt

Andere Methoden

Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
1. Die UN SDGs sind eine Reihe von Zielen, die von den Vereinten Nationen veröffentlicht wurden. Sie erkennen an, dass die Beendigung von Armut und anderen Entbehrungen Hand in Hand gehen muss mit Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Wirtschaftswachstum sowie einer Verringerung von Ungleichheiten, während gleichzeitig der Klimawandel bekämpft und die Ozeane und Wälder des Planeten geschützt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der UN: https://sdgs.un.org/goals
2. Wie vorstehend angegeben, unterzieht der Anlageberater alle Wertpapiere im zugrundeliegenden Anlageuniversum einer Analyse, um ihren Beitrag zu den ökologischen und sozialen Zielen zu bewerten. Das Maß an Konformität in Bezug auf jede Aktivität kann anhand eines prozentualen Umsatzanteils und einer festgelegten Gesamtumsatzschwelle bewertet werden. Der Anlageberater wird anhand qualitativer (auf Beurteilungen beruhender) und quantitativer (auf mathematischen oder statistischen Daten beruhender) Analysen ein breites Spektrum an Wirtschaftsdaten und Marktverhalten analysieren, wobei der Schwerpunkt auf den fünf Megatrends und einer Reihe weiterer „thematischer Trends“ liegt. Die Analysen können vom Anlageberater oder einem anderen Mitglied der BlackRock-Gruppe oder von einem Dritten erstellt werden. Der Anlageberater nutzt seine Analyse zum Aufbau eines Portfolios, das in nachhaltige Investitionen und Anlagen investiert, die insbesondere Klimaziele unterstützen.

Der Fonds ist über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale seiner Strategie bewertet worden. Nach dieser Bewertung berücksichtigt er eine Reihe der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) definiert. Wir haben analysiert, ob und inwiefern diese in vollem Umfang oder zum Teil berücksichtigt werden und inwiefern diese Merkmale den jeweiligen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in unserer vorvertraglichen und regelmäßigen Berichterstattung entsprechen.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Verwendung von Datenquellen

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu wesentlichen ESG-Erkenntnissen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen können.

ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.

Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität

Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das Nachhaltigkeitsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.

Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.

BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters durchdachte Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.

Art und Weise der Datenverarbeitung

Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.

Verwendung geschätzter Daten

BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben.

I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden

Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Anlagen der EU und ist bestrebt, seine Anlagemethoden weiterzuentwickeln, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.

Die Haupt- und Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen werden von BlackRock als Verzeichnis ökologischer und/oder sozialer Ziele verwendet. Jede Bewertung wird streng nach der im Prospekt angegebenen Methode vorgenommen. Annahmen im Zusammenhang mit der konventionellen Verwendung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen gelten nicht als Teil der Bewertung, einschließlich anwendbare geografische Beschränkungen und Verpflichtungen mit begrenzter Dauer oder Geltung, wie z. B. Zielvorgaben, die ggf. lediglich für Regierungen gelten.

Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.

Beschränkungen hinsichtlich der Daten

Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.

Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren
• Da es bisher an gesetzlichen Berichterstattungsstandards in Bezug auf die Nachhaltigkeit mangelte, bestehen derzeit Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeit der Unternehmen, entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben selbst Bericht zu erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.

Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.

Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien

Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter.  Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt.  BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingeführt. 

BlackRock nutzt Daten externer Anbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. In diesem Fall können Fundamentalanalysen durchgeführt werden, wobei ein angemessener Ansatz verfolgt und entsprechende Anstrengungen unternommen werden, um Probleme zu identifizieren, die wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt BlackRock auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche eine subjektive Bewertung vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.

J. Sorgfaltspflicht

BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden. Die Portfoliomanager werden innerhalb der Anlageplattform, sofern der Fonds ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beim Investitionsprozess verpflichtet ist oder ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgt, Vor- und Nachhandelskontrollen unterzogen. Das Investment-Aufsichtsteam führt Sorgfaltsprüfungen mit den Portfoliomanagern durch und beaufsichtigt die internen Beschränkungen, die sich ggf. auf die Anforderungen im Fondsprospekt auswirken. Die Portfoliomanager befolgen außerdem die diesbezüglichen EMEA-Richtlinien einschließlich der unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos aktualisierten Investment-Sorgfaltspflichten. Die Legal-and-Compliance-Abteilung hat eine Rahmenregelung erlassen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Richtlinien und Verfahren eingeführt und von allen Mitarbeitenden einschließlich der Portfoliomanager befolgt werden.

Der Anlageberater berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken beim Sorgfaltsprüfungsprozess für Anlagen des Fonds. Die Portfoliomanager des Fonds tragen die Hauptverantwortung für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie unterliegen einem Aufsichtsrahmen innerhalb des Anlageberaters und der Risikomanagementfunktion von BlackRock. Die RQA-Gruppe bietet außerdem unabhängige Prüfungen von Nachhaltigkeitsrisiken, und das Compliance-Team gibt einen zusätzlichen Überblick und überwacht die jeweiligen ESG-Anforderungen und Anlagebeschränkungen jedes Fonds. Die RQA dient als zweite Verteidigungslinie im Risikomanagementrahmen von BlackRock. Die RQA ist für den Investment- und Unternehmens-Risikomanagementrahmen von BlackRock zuständig, darunter auch die Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Anlagerisiken. RQA Investment Risk führt regelmäßige Prüfungen mit Portfoliomanagern durch, um sicherzustellen, dass die Investmentteams von einschlägigen Nachhaltigkeitsrisiken in Kenntnis gesetzt werden, und ergänzen so die primäre Überwachung und Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer gesamten Anlageplattform. Die RQA verfügt auch über ein spezielles Nachhaltigkeitsrisiko-Team, das Partnerschaften mit Risikomanagern und Unternehmen eingeht, um diesen konstruktiven Dialog zu fördern. Die RQA arbeitet mit Arbeitsgruppen der gesamten Anlageplattform und dem Aladdin Sustainability Lab zusammen, um die Nachhaltigkeitstools des Unternehmens durch Beratung zu unternehmensweiten Daten, Modellierung, Methoden und Analysen zu verbessern. Außerdem stellt BlackRock allen Portfoliomanagern Daten zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen zur Verfügung, und BlackRock bezieht die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Investment-Sorgfaltsprüfungsprozess mit ein. Weitere Informationen siehe oben unter „Abschnitt D – Anlagestrategie“.

K. Mitwirkungspolitik

Der Fonds

Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen.

Allgemeines

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. 

Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im [Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben. 

Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.

Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem.  Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.

Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen.  Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship

Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf

I. Bestimmter Referenzwert

Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf das beworbene nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist.

 

Risikoindikator

Risikoindikator

1
2
3
4
5
6
7
Geringes Risiko Hohes Risiko
Niedrige Rendite Hohe Rendite

Ratings

FONDSMANAGER

FONDSMANAGER

Rafael Iborra
Rafael Iborra
Lamiaa Chaabi
Lamiaa Chaabi
Christopher Ellis Thomas
Christopher Ellis Thomas

Positionen

Positionen

Per 30.Sept.2024
Name Gewichtung (%)
BGF CIRCULAR ECONOMY FUND 17.87
BLACKROCK GLOBAL FUNDS - NEW ENERGY FUND 10.43
ISHARES DIGITAL SECURITY UCITS ETF USD ACC 9.51
ISHARES GLOBAL INFRASTRUCTURE UCITS ETF USD (DIST) 8.47
ISHARES METAVERSE UCITS ETF 8.21
Name Gewichtung (%)
ISHARES NASDAQ 100 UCITS ETF 7.92
N/A Issuer Name 6.02
ISHARES GLOBAL TIMBER&FORESTRY UCITS ETF USD(DIST) 5.06
ISHARES SMART CITY INFRASTRUCTURE UCITS ETFUSDACC 4.00
ISHARES HEALTHCARE INNOVATION UCITS ETF 3.98
Positionen unterliegen Änderungen.

Portfolioallokation

Portfolioallokation

Per 30.Sept.2024

% des Marktwertes

Categorie Fonds Vergleichsindex Totale
Per 30.Sept.2024

% des Marktwertes

Categorie Fonds Vergleichsindex Totale
Per 30.Sept.2024

% des Marktwertes

Categorie Fonds Vergleichsindex Totale
Per 30.Sept.2024

% des Marktwertes

Categorie Fonds Vergleichsindex Totale
Negative Gewichtungen können das Ergebnis bestimmter Umstände (einschließlich Zeitabweichungen zwischen Handels- und Abrechnungszeitpunkten von Wertpapieren, die von den Fonds erworben werden) und/oder der Nutzung bestimmter Finanzinstrumente sein, darunter Derivate, die eingesetzt werden können, um Marktpositionen einzugehen oder zu verringern und/oder das Risikomanagement zu erweitern oder zu verringern. Allokationen unterliegen Änderungen.

Preise und Anteilsklassen

Preise und Anteilsklassen

Anlegerklasse Währung NAV NAV-Änderungsbetrag NAV-Veränderung (%) NIV per 52W-Hoch 52W-Tief ISIN
Class AI2 EUR 14.33 -0.20 -1.38 31.Okt.2024 14.68 11.82 LU2123743697
Class Z2 EUR 13.19 -0.18 -1.35 31.Okt.2024 13.51 10.77 LU2123744232
KLASSE D2 GBP 11.01 -0.03 -0.27 31.Okt.2024 11.14 9.33 LU2123743937
KLASSE C2 EUR 10.62 -0.14 -1.30 31.Okt.2024 10.88 8.86 LU2325727449
KLASSE X2 USD 14.65 -0.18 -1.21 31.Okt.2024 15.05 11.62 LU2123744158
Class Z2 USD 14.33 -0.17 -1.17 31.Okt.2024 14.72 11.42 LU2197910974
KLASSE A2 USD 13.77 -0.16 -1.15 31.Okt.2024 14.15 11.08 LU2123743341
KLASSE A2 EUR 12.68 -0.16 -1.25 31.Okt.2024 12.98 10.45 LU2123743424
KLASSE E2 EUR 14.03 -0.19 -1.34 31.Okt.2024 14.37 11.62 LU2123744075
KLASSE D2 USD 14.18 -0.17 -1.18 31.Okt.2024 14.57 11.33 LU2123743770
KLASSE A2 HEDGED EUR 11.60 -0.14 -1.19 31.Okt.2024 11.94 9.53 LU2242189152
KLASSE D2 EUR 13.05 -0.18 -1.36 31.Okt.2024 13.37 10.68 LU2123743853
KLASSE D2 HEDGED EUR 11.93 -0.14 -1.16 31.Okt.2024 12.27 9.73 LU2242189079
KLASSE X2 HEDGED GBP 10.30 -0.12 -1.15 31.Okt.2024 10.58 8.23 LU2308287171

Performance-Szenarien für PRIIPs

Performance-Szenarien für PRIIPs

Die EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) schreibt die Methode zur Berechnung der Ergebnisse von vier hypothetischen Performance-Szenarien, die zeigen, wie sich das Produkt unter bestimmten Bedingungen entwickeln könnte, und deren monatliche Veröffentlichung vor. In den angeführten Zahlen sind sämtliche Kosten des Produkts selbst enthalten, jedoch unter Umständen nicht alle Kosten, die Sie an Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle zahlen müssen. Unberücksichtigt ist auch Ihre persönliche steuerliche Situation, die sich ebenfalls auf den am Ende erzielten Betrag auswirken kann. Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten optimistischen, mittleren und pessimistischen Szenarien, die Referenzindizes/Stellvertreter verwenden können, veranschaulichen die schlechteste, die durchschnittliche und die beste Wertentwicklung des Produkts in den letzten zehn Jahren.
Empfohlene Haltedauer : 5 Jahre
Beispiel für eine Anlage EUR 10’000
Wenn Sie aussteigen nach 1 Jahr
Wenn Sie aussteigen nach 5 Jahre

Mindest.

Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.

Stress

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
6’490 EUR
-35.1%
3’530 EUR
-18.8%

Ungünstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8’040 EUR
-19.6%
9’300 EUR
-1.4%

Mittler

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
10’110 EUR
1.1%
13’850 EUR
6.7%

Günstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
14’610 EUR
46.1%
17’100 EUR
11.3%

Das Stressszenario zeigt, was Sie im Fall extremer Marktbedingungen zurückerhalten könnten.

Unterlagen

Unterlagen