A. Zusammenfassung
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltige Investitionen zu investieren. Der Fonds ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des Bloomberg Euro Aggregate Corporate Index, nachbildet, und eine ESG-Politik anwendet, die: (1) Emittenten ausschließt, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden; (2) Emittenten ausschließt, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, und (3) Emittenten ausschließt, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten.
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren, das hauptsächlich aus den Bestandteilen des Referenzindex besteht, und in der Anwendung der oben beschriebenen ESG-Politik des Fonds (wie nachstehend in „Abschnitt D. Anlagestrategie“ näher beschrieben). Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet.
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Wertpapieren anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex und der ESG-Politik des Fonds entsprechen. Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens werden in Anlagen investiert, die auf die von Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Wertpapieren anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex und der ESG-Politik des Fonds entsprechen. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale, die der Fonds bestrebt ist, zu bewerben, sind in die Methode der ESG-Politik des Fonds integriert, und die Verwaltung des Fonds zielt darauf ab, Besonderheiten in der ESG-Politik des Fonds zu ermitteln. Falls Anlagen nicht mehr der ESG-Politik des Fonds entsprechen, wird der Anlageverwalter die betreffende Position liquidieren, sobald dies (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist.
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Die internen Verfahren von BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden.
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Datenanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.
Der Anlageverwalter steht im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds nicht in unmittelbarem Dialog mit den Unternehmen/Emittenten des Referenzindex. Der Anlageverwalter steht in unmittelbarem Dialog mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen sicherzustellen. Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Der Fonds verwendet zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert. Der Fonds strebt zwar an, die Wertentwicklung des Bloomberg Euro Aggregate Corporate Index nachzubilden, die vom Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden jedoch durch die Anwendung der ESG-Politik des Fonds erreicht.
B. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.
Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltige Investitionen zu investieren.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des Bloomberg Euro Aggregate Corporate Index, nachbildet, und eine ESG-Politik anwendet, die:
1. Emittenten ausschließt, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden;
2. Emittenten ausschließt, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, und
3. Emittenten ausschließt, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten.
Diese ökologischen und sozialen Merkmale werden durch die Anwendung der ESG-Politik bei der Auswahl der festverzinslichen Wertpapiere berücksichtigt, aus denen der Referenzindex des Fonds hauptsächlich besteht. Der Fonds schließt Emittenten nach Maßgabe ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten aus, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden. Der Ausschluss von Emittenten erfolgt auf Grundlage ihrer Beteiligung an folgenden Branchen/Aktivitäten (oder damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten):
• umstrittene Waffen
• Atomwaffen
• zivile Feuerwaffen
• Kraftwerkskohle
• Tabak
• Ölsande
Der Anlageverwalter definiert, was unter „Beteiligung“ an der jeweiligen beschränkten Aktivität zu verstehen ist. Dabei kann der prozentuale Anteil am Ertrag, eine festgelegte Gesamtertragsschwelle oder eine Verbindung zu einer beschränkten Aktivität ungeachtet der Höhe des erzielten Ertrags zugrunde gelegt werden.
Im Rahmen der ESG-Politik des Fonds schließt der Anlageverwalter auch Emittenten aus, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind (dabei handelt es sich um weithin anerkannte Nachhaltigkeitsgrundsätze von Unternehmen, die grundlegenden Verantwortlichkeiten in Bereichen wie Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Arbeit und Umwelt gerecht werden) und/oder deren MSCI ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt. Ein MSCI Controversy Score misst die Beteiligung (bzw. mutmaßliche Beteiligung) eines Emittenten an schwerwiegenden Kontroversen auf Grundlage einer Bewertung der Tätigkeiten und/oder Produkte eines Emittenten, deren Auswirkungen in Bezug auf ESG als nachteilig empfunden werden. Ein MSCI Controversy Score kann die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf ökologische Themen wie Biodiversität und Landnutzung, Energie und Klimawandel, Wasserstress, toxische Emissionen und den Umgang mit Abfall berücksichtigen. Ein MSCI Controversy Score kann außerdem die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf soziale Themen wie Menschenrechte, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Diskriminierung und personelle Vielfalt in Betracht ziehen.
Der Fonds verwendet zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert. Der Fonds strebt zwar an, die Wertentwicklung des Bloomberg Euro Aggregate Corporate Index nachzubilden, die vom Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden jedoch durch die Anwendung der ESG-Politik des Fonds erreicht.
D. Anlagestrategie
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren, das hauptsächlich aus den Bestandteilen des Referenzindex besteht, und in der Anwendung der oben beschriebenen ESG-Politik des Fonds (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“) auf die festverzinslichen Wertpapiere, in die der Fonds investiert.
Die ESG-Politik des Fonds ist nicht Teil seines Referenzindex und kann daher zu einem zusätzlichen Tracking Error führen.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
1. Anwendung der Richtlinie zu den Basisausschlusskriterien von BlackRock für die EMEA-Region und
2. Sicherstellung, dass der Fonds die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, wie oben beschrieben, berücksichtigt.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
1. Anwendung der Ausschlussfilter, und
2. Sicherstellung, dass der Fonds die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, wie oben beschrieben, berücksichtigt.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch die Anwendung seiner ESG-Politik. Der Anlageverwalter hat festgelegt, dass die nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei jeder Neugewichtung des Index als Teil der Anwendung der ESG-Politik des Fonds berücksichtigt werden:
• Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an Verstößen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf kontroverser Waffen beteiligt sind.
Der Jahresbericht des Fonds wird auch Angaben zu den nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten.
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung werden in die Strategie des Fonds integriert, indem Emittenten nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) ausgeschlossen werden. Zudem werden Unternehmen ausgeschlossen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind.
E. Aufteilung der Investitionen
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Wertpapieren anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex und der ESG-Politik des Fonds entsprechen.
Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens werden in Anlagen investiert, die auf die von Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Falls Anlagen nicht mehr der ESG-Politik des Fonds entsprechen, wird der Anlageverwalter die betreffende Position liquidieren, sobald dies (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds kann Derivate zu Anlagezwecken und zur effektiven Portfolioverwaltung in Verbindung mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einsetzen. Wenn der Fonds Derivate zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzt, beziehen sich alle vorstehend erwähnten ESG-Bewertungen oder -Analysen auf die zugrunde liegende Anlage.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in sozial nachhaltigen Investitionen anzulegen.
Sonstige Investitionen können Barmittel, Geldmarktfonds und Derivate umfassen. Solche Anlagen können nur zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung eingesetzt werden, mit Ausnahme von Derivaten zur Währungsabsicherung für jede währungsabgesicherte Anteilklasse.
Alle vom Anlageverwalter angewandten ESG-Ausschlusskriterien gelten ausschließlich für vom Fonds eingesetzte Derivate in Zusammenhang mit den einzelnen Emittenten. Derivate, denen Finanzindizes, Zinssätze oder Deviseninstrumente zugrunde liegen, werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Laufende Überwachung der Produktintegrität
BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.
BlackRock überwacht die Daten auf Ebene des Fonds und des Index, um bei jeder Neugewichtung die Einhaltung dieser Merkmale durch den Fonds nachzuvollziehen.
BlackRock überwacht auch den Tracking Error des Fonds und erstattet den Anlegern im Rahmen der Jahres- und Halbjahresberichte und -abschlüsse darüber Bericht. Informationen über den erwarteten Tracking Error werden ebenfalls im Prospekt des Fonds veröffentlicht.
G. Methoden
Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode (vorstehend in Abschnitt C angegeben und in Abschnitt L ausführlich beschrieben) gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt.
Methoden
Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
Der Referenzindex verwendet die Screening-Kriterien von MSCI zu Geschäftsaktivitäten in bestimmten Sektoren sowie in Bezug auf den Global Compact der Vereinten Nationen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/1296102/1636401/MSCI_ESG_BIS_Research_Productsheet_April+2015.pdf/babff66f-d1d6-4308-b63d-57fb7c5ccfa9
Der Referenzindex verwendet Daten von MSCI zu Kontroversen in Bezug auf ESG-Aspekte. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/10199/acbe7c8a-a4e4-49de-9cf8-5e957245b86b
Der Referenzindex verwendet zusätzliche Screening-Kriterien. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu Indexinformationen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen.
ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.
Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an allen Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters umfassende Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
Art und Weise der Datenverarbeitung
Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.
Verwendung geschätzter Daten
BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben. BlackRock ist bestrebt, die Verwendung geschätzter Daten in Indexmethoden in Erfahrung zu bringen und sicherzustellen, dass deren Vorgehensweisen solide sind und den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Indexmethoden entsprechen.
I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden
Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.
Beschränkungen hinsichtlich der Daten
Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.
Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren.
• Aufkommende satzungsmäßige Berichtspflichten der Unternehmen zur Nachhaltigkeit führen zu Unterschieden, inwieweit die Unternehmen selbst den aufsichtsrechtlichen Kriterien entsprechend Bericht erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind.
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.
Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.
Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Datenanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Methoden der Indexanbieter eingeführt.
BlackRock nutzt die Methoden und Daten externer Indexanbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
BlackRock nimmt eine gründliche Sorgfaltsprüfung der Methoden der Indexanbieter zum nachhaltigen Investieren vor, um sicherzustellen, dass sie mit den Ansichten von BlackRock zu nachhaltigen Investitionen übereinstimmen.
J. Sorgfaltspflicht
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.
K. Mitwirkungspolitik
Der Fonds
Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Der Anlageverwalter führt keinen unmittelbaren Dialog mit den im Index enthaltenen Unternehmen/Emittenten, steht jedoch in direktem Kontakt mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen zu gewährleisten.
Allgemeines
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.
Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.
Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.
Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.
Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship
Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf
I. Bestimmter Referenzwert
Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Der Fonds strebt zwar an, die Wertentwicklung des Bloomberg Euro Aggregate Corporate Index nachzubilden, die vom Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden jedoch durch die Anwendung der ESG-Politik des Fonds erreicht.