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GRUNDLAGEN
Diese Informationen dienen als Zusammenfassung Ihrer wichtigsten Rechte als Aktionär oder Anteilinhaber („Anleger”) in einem oder mehreren von BlackRock verwalteten Fonds mit Sitz in der Europäischen Union (jeweils ein „Fonds“) im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1156 über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen. Die Zusammenfassung ist nicht als vollständige und abschließende Liste aller Rechte gedacht, die Anleger in Bezug auf ihre Anlage in den jeweiligen Fonds haben können.
Auf dieses Zusammenfassung wird auch im Rahmen von Werbung für einen Fonds im Sinne von § 302 Kapitalanlagegesetzbuch Bezug genommen.
Bitte beachten Sie die Fondsdokumente für zusätzliche Informationen zu Ihren Rechten. Die Dokumente für jeden Fonds umfassen insbesondere, soweit zutreffend: den jeweiligen Verkaufsprospekt, das Angebotsmemorandum oder ein ähnliches Angebotsdokument (der „Prospekt“); die Gründungsdokumente des Fonds (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag, Verwaltungsregeln oder ähnliches); Jahres- und Halbjahresberichte; und die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („PRIIPs-KID“).
Bei BlackRock nehmen wir alle Beschwerden ernst.
Wir verfügen über ein wirksames und transparentes Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden, das unparteiisch und kostenlos ist, um sicherzustellen, dass alle Beschwerden effektiv bearbeitet werden.
Nach Eingang einer Beschwerde:
Kontaktdaten im Beschwerdefall
Für jede unserer Produktpaletten und Fondsreihen steht ein eigenes Anlegerservice-Team zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind nach Fondsdomizil (z. B. DE-, LU- oder IE-ISIN-Code) und nicht nach Anlegerstandort geordnet. Bitte richten Sie Ihre Anfrage entsprechend anhand der nachstehenden Angaben.
In Luxemburg domizilierte Fonds
Für Fonds mit einem LU-ISIN-Code. Die Kundenkontonummer besteht aus vier Buchstaben und sechs Ziffern (z. B. ABCD123456).
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Wenn Sie nach Erhalt der abschließenden Antwort mit unserer Stellungnahme nicht zufrieden sind oder wenn wir Ihnen nicht innerhalb eines Monats eine abschließende Antwort erteilen konnten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde direkt an die CSSF weiterzuleiten. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Einreichung der ursprünglichen Beschwerde bei BlackRock erfolgen. Wenn Sie eine Beschwerde bei der CSSF einreichen möchten, kann diese in englischer, luxemburgischer, deutscher oder französischer Sprache über die folgenden Kontaktdaten eingereicht werden.
iShares
Für Produkte mit einem IE-ISIN-Code.
Weitere irische Fonds
Für Fonds mit einem IE-ISIN-Code. Die Kundenkontonummer besteht aus vier Buchstaben und sechs Ziffern (z. B. ABCD123456).
Financial Services and Pensions Ombudsman (FSPO)
Wenn Sie nach Erhalt einer abschließenden Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an den FSPO weiterzuleiten. Eine Beschwerde, die sich nicht auf eine langfristige Finanzdienstleistung bezieht, muss spätestens sechs Jahre ab dem Datum des die Beschwerde begründenden Verhaltens beim Ombudsman eingereicht werden. Eine Beschwerde über eine „langfristige Finanzdienstleistung" (long-term financial service) kann nicht nur (i) innerhalb von sechs Jahren ab dem Datum des beanstandeten Verhaltens eingereicht werden, sondern auch (ii) innerhalb von drei Jahren ab einem bestimmten „Kenntnisdatum" (date of knowledge) gemäß Section 51(2)(ii) des Financial Services and Pensions Ombudsman Act 2017; darüber hinaus (iii) verfügt der FSPO bei derartigen Beschwerden über ein gesetzliches Ermessen, die Frist zu verlängern, sofern vernünftige Gründe für eine längere Frist vorliegen und dies unter Berücksichtigung aller Umstände gerecht und billig erscheint.
iShares
Für Fonds mit einem DE-ISIN-Code.
Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbands Investment und Asset Management e. V. (BVI)
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG hat sich der BVI angeschlossen, einer privaten Verbraucherschlichtungsstelle, bei der Sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch durch einen neutralen Schlichter prüfen und klären lassen können. Die Ombudsstelle stellt einen unabhängigen und neutralen Schlichter.
Wenn Sie nach Erhalt der abschließenden Antwort mit unserer Stellungnahme nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde direkt an den BVI weiterzuleiten.