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1895 Obligaties Opportunities Fonds

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WICHTIGE INFORMATIONEN: Kapitalrisiken. Der Wert der Anlagen und die daraus entstandenen Erträge sind nicht garantiert und können sowohl fallen als auch steigen. Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag eventuell nicht zurück.

Der Fonds ist bestrebt, Unternehmen auszuschließen, die bestimmten Geschäftstätigkeiten nachgehen, die mit den ESG-Kriterien nicht vereinbar sind. Bevor sie im Fonds Anlagen tätigen, sollten Anleger daher eine persönliche ethische Einschätzung der ESG-Leistungen des Fonds vornehmen. Eine solche Einschätzung der ESG-Leistungen kann negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen des Fonds im Vergleich zu einem Fonds haben, bei dem keine solchen Einschätzungen vorgenommen werden. Zinsschwankungen, Änderungen des Kreditrisikos und/oder der Ausfall eines Emittenten haben wesentliche Auswirkungen auf die Wertentwicklung festverzinslicher Wertpapiere. Festverzinsliche Wertpapiere ohne Investment Grade sind anfälliger gegenüber Änderungen bei diesen Risiken als festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating. Potenzielle oder effektive Herabstufungen der Kreditwürdigkeit können zu einem Anstieg des Risikos führen.
Informationen zu Steuern: Zugang zu den Besteuerungsgrundlagen für in Deutschland steuerpflichtige Anleger erhalten Sie über ein formloses E-Mail an steuerliches-informationsblatt@blackrock.com.
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Wertentwicklung

Wertentwicklung

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Ausschüttungen

Ex-Tag Gesamtausschüttung
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Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 2 Jahren.

  2019 2020 2021 2022 2023
Gesamtrendite (%) -13,9 8,4
Ziel-Benchmark 1 (%) 3,0 6,2
Bei der Berechnung wurden die laufenden Kosten abgezogen. Aus der Berechnung ausgenommen sind Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge.
  1J 3J 5J 10J Seit Auflage
9,61 - - - -2,13
Ziel-Benchmark 1 (%) 6,60 - - - 4,37
  Seit 1.1. 1M 3M 6M 1J 3J 5J 10J Seit Auflage
1,48 1,34 1,48 8,29 9,61 - - - -5,84
Ziel-Benchmark 1 (%) 1,68 0,57 1,68 3,38 6,60 - - - 12,68
  Von
31.März2019
Bis
31.März2020
Von
31.März2020
Bis
31.März2021
Von
31.März2021
Bis
31.März2022
Von
31.März2022
Bis
31.März2023
Von
31.März2023
Bis
31.März2024
Gesamtrendite (%)

Per 31.März2024

- - - -8,71 9,61
Ziel-Benchmark 1 (%)

Per 31.März2024

- - - 3,72 6,60

Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Märkte könnten sich in der Zukunft vollkommen anders entwickeln. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.

Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in EUR angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex der Währungsgesicherten Anteilsklasse werden in EUR angezeigt.

Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) mit reinvestiertem Bruttoertrag angezeigt, sofern vorhanden. Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock

Eckdaten

Eckdaten

Fondsvermögen Per 17.Apr.2024 EUR 1.161.937.286,54
Auflegung Anteilsklasse 15.Juni2021
Auflegungsdatum des Fonds 15.Juni2021
Währung der Reihe EUR
Basiswährung EUR
Anlageklasse Anleihen
Ziel-Benchmark 1 Euro Short-Term Rate (EUR) RI + 300bps
SFDR-Klassifizierung Artikel 8
Max. Ausgabeaufschlag -
Laufende Gebühren 0,39%
ISIN NL0015000AI2
Benchmark-Erfolgsgebühr -
Mindestsumme bei Erstanlage EUR 50.000.000,00
Mindestsumme bei Folgeanlagen EUR 1.000,00
Ausschüttungshäufigkeit Halbjährlich
Gewinnverwendung ausschüttend
Domizil Niederlande
Rechtsform UCITS
Verwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Ireland Limited
Morningstar-Kategorie -
Transaktionsabwicklung Transaktionsdatum +3 Tage
Transaktionshäufigkeit täglich, berechnet auf Basis von Terminpreisen
SEDOL BKVD267

Portfoliomerkmale

Portfoliomerkmale

Anzahl der Positionen Per 28.März2024 1.379
12 Monate nachlaufende Dividendenausschüttungsrendite Per 31.März2024 4,39
Standardabweichung (3J) Per - -
3J-Beta Per - -
Rückzahlungsrendite Per 28.März2024 5,89%
Modifizierte Duration Per 28.März2024 4,05
Effektivverzinsung Per 28.März2024 5,67%
Effektive Duration Per 28.März2024 2,95 Jahre
Restlaufzeit Per 28.März2024 5,62 Jahre
WAL-to-Worst Per 28.März2024 5,62 Jahre

Nachhaltigkeitseigenschaften

Nachhaltigkeitseigenschaften

Nachhaltigkeitsmerkmale sind spezifische zusätzliche Kennzahlen, die es Anlegern zusammen mit anderen Kennzahlen und Informationen ermöglichen, Fonds nach bestimmten ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung (Governance) betreffenden Kriterien zu bewerten. Nachhaltigkeitsmerkmale geben weder einen Hinweis auf die aktuelle oder künftige Wertentwicklung noch auf das potenzielle Risiko- und Ertragsprofil eines Fonds. Sie dienen lediglich der Transparenz und Information. Daher sollten Nachhaltigkeitsmerkmale nicht ausschließlich oder isoliert betrachtet werden. Bei ihnen handelt es sich vielmehr um zusätzliche Informationen, die Anleger bei der Beurteilung eines Fonds möglicherweise berücksichtigen möchten.


Die Kennzahlen geben keinen Hinweis darauf, ob und wie ein Fonds ESG-Faktoren integriert. Sofern nicht anders in der Fondsdokumentation angegeben und im Anlageziel eines Fonds enthalten, ändern die Kennzahlen weder das Anlageziel eines Fonds, noch beschränken sie dessen Anlageuniversum, und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein Fonds eine Anlagestrategie mit ESG- oder Impact-Schwerpunkt verfolgen oder Ausschlussfilter anwenden wird. Weitere Informationen über die Anlagestrategie eines Fonds finden Sie im Fondsprospekt.


Näheres zu den MSCI-Methoden, die den Nachhaltigkeitsmerkmalen zugrunde liegen, erfahren Sie über die nachstehenden Links.

MSCI ESG Fonds Rating (AAA-CCC) Per 21.März2024 A
MSCI ESG % Abdeckung Per 21.März2024 91,10
MSCI ESG Qualitätswert (0-10) Per 21.März2024 6,70
MSCI ESG Qualitätswert – Peer Perzentil Per 21.März2024 50,96
Fonds Lipper Global Classification Per 21.März2024 Bond Global EUR
Fonds in Peer Group Per 21.März2024 624
MSCI Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität (Tonnen CO2E/Mio. USD VERKÄUFE) Per 21.März2024 132,96
MSCI-Daten zur gewichteten durchschnittlichen Kohlenstoffintensität in Prozent Per 21.März2024 76,72
Sämtliche Daten stammen aus den ESG-Fondsbewertungen von MSCI per 21.März2024 auf Grundlage der Bestände per 30.Nov.2023. Daher können die Nachhaltigkeitsmerkmale eines Fonds gegebenenfalls von den ESG-Fondsbewertungen von MSCI abweichen.

Um in die ESG-Fondsbewertung von MSCI aufgenommen zu werden, müssen 65 % (bzw. 50 % für Anleihe- und Geldmarktfonds) sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds aus Wertpapieren mit ESG-Abdeckung durch MSCI ESG Research abgedeckt sein (bestimmte Barmittelpositionen und andere Vermögenswerte ohne Bedeutung für die ESG-Analyse von MSCI werden im Vorfeld von der Ermittlung der Gesamtbestände des Fonds ausgeschlossen; der absolute Wert von Short-Positionen wird zwar berücksichtigt, gilt jedoch nicht als abgedeckt), das Beteiligungsdatum des Fonds muss weniger als ein Jahr alt sein und der Fonds muss über mindestens zehn Wertpapiere verfügen.

Geschäftliche Beteiligung

Geschäftliche Beteiligung

Anhand von Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erhält der Anleger einen umfassenderen Überblick über spezifische Geschäftsbereiche, in die der Fonds über seine Anlagen investieren könnte.


Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen sind kein Hinweis auf die Anlageziele eines Fonds und sofern aus den Fonds-Dokumenten nichts anderes hervorgeht und sie nicht im Anlageziel des Fonds berücksichtigt werden, ändert die Einbeziehung von ESG-Kriterien nicht das Anlageziel des Fonds oder beschränkt das Anlageuniversum des Fonds, und es liegen keine Anzeichen dafür vor, dass eine ESG- oder eine auf Folgenabschätzung basierende Anlagestrategie oder Ausschluss-Screenings von dem Fonds angewendet werden. Weitere Informationen zu Anlagestrategien des Fonds sind dem Fondsprospekt zu entnehmen.


Die den Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen zugrunde liegende MSCI-Methodik kann über die folgenden Links geprüft werden.

MSCI – Umstrittene Waffen Per 28.März2024 0,00%
MSCI – Verstöße gegen die „Global Compact“-Prinzipien der Vereinten Nationen Per 28.März2024 0,00%
MSCI – Atomwaffen Per 28.März2024 0,00%
MSCI – Kraftwerkskohle Per 28.März2024 0,00%
MSCI – Zivile Feuerwaffen Per 28.März2024 0,00%
MSCI – Ölsande Per 28.März2024 0,00%
MSCI – Tabak Per 28.März2024 0,00%

Deckung Geschäftlicher Beteiligungen Per 28.März2024 70,83%
Prozentsatz der im Fond nicht gedeckten Anteile Per 28.März2024 29,17%
Die oben für Kraftwerkskohle und Ölsande aufgeführten Engagements mit geschäftlicher Beteiligung von BlackRock werden für Unternehmen berechnet und berichtet, die mehr als 5 % ihres Einkommens aus Kraftwerkskohle oder Ölsanden erzielen, so wie von MSCI ESG Research definiert. Für das Engagement in Unternehmen, die Einkommen aus Kraftwerkskohle oder Ölsanden generieren (mit einer Einkommensschwelle von 0 %), gilt gemäß Definition von MSCI ESG Research Folgendes: Kraftwerkskohle 0,06% und Ölsande 0,72%.

Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden von BlackRock unter Verwendung von MSCI ESG Research-Daten berechnet, die Profile für jede spezifische geschäftliche Beteiligung eines Unternehmens bereitstellt. BlackRock setzt diese Daten wirksam ein, um sich einen Gesamtüberblick über alle Bestände zu verschaffen und überträgt sie in das Marktrisiko, dem der Wert eines Fonds gegenüber den oben aufgeführten geschäftlichen Beteiligungsbereichen ausgesetzt ist.


Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden nur aufgestellt, um Unternehmen zu identifizieren, zu denen MSCI eine Research durchgeführt hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieses Unternehmen Beteiligungen in den untersuchten Bereichen haben. Somit kann es sein, dass es noch weitere Beteiligungen in diesen untersuchten Bereichen gibt, die von MSCI jedoch nicht im Bericht erfasst werden. Diese Daten dienen nicht als eine umfassende Liste aller Unternehmen ohne Beteiligung. Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden nur angezeigt, wenn mindestens 1 % der gewichteten Bruttoanteile des Fonds Wertpapiere enthalten, die unter die MSCI ESG Research fallen.

ESG-Integration

ESG-Integration

ESG-Integration bezeichnet die Praxis der Einbeziehung von finanziell wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Governance -Daten oder -Informationen (ESG) in den Investitionsentscheidungsprozess mit dem Ziel, die risikobereinigten Renditen der Portfolios unserer Kunden zu erhöhen. Sofern in der Fondsdokumentation nicht anders angegeben oder im Anlageziel des Fonds enthalten, bedeutet die Aufnahme dieser Erklärung nicht, dass der Fonds ein ESG-orientiertes Anlageziel oder eine ESG-Strategie besitzt, sondern beschreibt vielmehr, wie ESG-Daten oder -Informationen als Teil des gesamten Investitionsprozesses berücksichtigt werden.

Im Rahmen seiner Solutions-Plattform führt der Fondsmanager im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens Bewertungen für aktive Manager von Drittanbietern durch. Bei dieser Bewertung wird geprüft, ob die Manager über spezielle ESG-Ressourcen verfügen oder interne ESG-Daten verwenden und inwieweit ESG in ihre Investitionsprozesse integriert ist. Bei Aktienmanagern berücksichtigt der Fondsmanager auch die Stärke der Fähigkeiten des Investment Stewardship. Der Fondsmanager kann bei der Auswahl neuer aktiver Manager die ESG-Bewertung zusammen mit anderen relevanten Informationen aus den Investment-Sorgfaltspflichten berücksichtigen. Bestimmte vom Fondsmanager verwaltete Fonds können auf Fondsebene ausschließende ESG-Richtlinien besitzen. Um diese ausschließenden ESG-Richtlinien auf Fondsebene umzusetzen, wendet der Fondsmanager Ausschlusskriterien an, die an Manager von Drittanbietern weitergegeben werden (entweder über Ausschlusslisten oder nachhaltige Indizes) und in deren Sub-IMA-Richtlinien aufgenommen und vom Fondsmanager überwacht werden. Wo es angemessen ist und mit den Kundenzielen übereinstimmt, werden auch andere ESG-Ziele wie z. B. die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen in die Sub-IMA-Richtlinien aufgenommen und vom Fondsmanager überwacht. Der Fondsmanager führt regelmäßige Portfoliorisikoüberprüfungen zwischen dem Anlageteam und der Risk and Quantitative Analysis Group von BlackRock durch. Diese Überprüfungen beinhalten gegebenenfalls Diskussionen zum Exposure des Portfolios in Bezug auf wesentliche ökologische, soziale und Governance-Risiken.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Fonds gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung.

A. Zusammenfassung

Der Teilfonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Teilfonds investiert zum Teil in nachhaltige Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. BlackRock bezieht sich für die Bestimmung der Ausrichtung der Investition an ökologischen oder sozialen Zielen auf relevante Nachhaltigkeitsrahmen. Nachhaltige Investitionen müssen auch dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH) entsprechen, dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Der Teilfonds ist bestrebt:(i) eine Reihe von Ausschlussfiltern anzuwenden.

Der Teilfonds strebt die Erzielung einer Gesamtrendite über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren an und ist gleichzeitig bestrebt, ein Renditeziel von 3% (vor Abzug der Gebühren) über der Euro Short-Term Rate („€STR“) zu erreichen. Dabei strebt er Investitionen in einer Weise an, die mit den ESG-Grundsätzen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Einklang steht. Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt: (1) Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Teilfonds in Höhe von mindestens 20 % ab dem Ende der Einstiegsphase; und (2) Anwendung der Ausschlussfilter. Der Teilfonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch seine Ausschlusspolitik und Positionen in grünen Anleihen.

Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Teilfonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Von diesen Anlagen werden ab dem Ende der Einstiegsphase mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind. Der Teilfonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Anlagen investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel zu investieren, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden. BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen Methoden mit ein.

BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt und der Fonds verwendet eine Reihe weiterer Methoden, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden.

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock ein umfassendes Due-Diligence-Verfahren mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie des Produkts. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken.

BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität. Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen eingeführt.

BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.

Sofern externe Anlageverwalter beauftragt wurden, wurde ihnen kraft ihrer diskretionären Unter-Anlageverwaltungsvereinbarung die erforderliche Befugnis erteilt, sämtliche von Emittenten von Wertpapieren erteilte oder mit diesen zusammenhängende Stimmrechte auszuüben, in die das Vermögen dieser Fonds, die Fixed-Income-Strategien verfolgen, investiert wird.

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieser Teilfonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

B. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.

Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. BlackRock hat für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, um zu beurteilen, ob ein Emittent oder eine Investition erhebliche Beeinträchtigungen verursacht. Investitionen, von denen anzunehmen ist, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, sind nicht als nachhaltige Investitionen einzustufen.

Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren werden für jede Anlageart anhand der eigenen Methodik von BlackRock für nachhaltige Investitionen bewertet. BlackRock verwendet Daten Dritter und/oder Fundamentalanalysen, um Investitionen zu identifizieren, die sich nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken und erhebliche Beeinträchtigungen verursachen.

Nachhaltige Investitionen werden geprüft, um etwaige nachteilige Auswirkungen zu berücksichtigen und die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren werden für jede Anlageart anhand der eigenen Methodik von BlackRock für nachhaltige Investitionen bewertet. BlackRock verwendet Daten Dritter und/oder Fundamentalanalysen, um Investitionen zu identifizieren, die sich nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken und erhebliche Beeinträchtigungen verursachen.

Nachhaltige Investitionen werden geprüft, um etwaige nachteilige Auswirkungen zu berücksichtigen und die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.

Der Anlageverwalter kann bei der Auswahl von Anlagen, die direkt von einem Teilfonds gehalten werden, Ausschlussfilter auf Grundlage bestimmter ökologischer, sozialer oder auf die Unternehmensführung bezogene (ESG) Merkmale anwenden. Der Anlageverwalter ist bestrebt, Direktanlagen in Wertpapieren von Emittenten zu begrenzen und/oder auszuschließen (soweit zutreffend), die nach Meinung des Anlageverwalters in bestimmten Aktivitäten (die häufig Schwellenwerten unterliegen), wie in der nachstehenden Zusammenfassung beschrieben, engagiert sind oder Verbindungen damit aufweisen, und die nach Ermessen des Anlageverwalters gelegentlich angepasst werden können. Die Asset-Allokation des Teilfonds wird jedoch nicht ausschließlich durch diese Ausschlusskriterien bestimmt; vielmehr können solche Überlegungen vom Anlageverwalter genutzt werden, um festzustellen, ob eine Anlage für den Teilfonds möglicherweise geeignet ist.

1. Emittenten, die an der Herstellung von Waffen (einschließlich insbesondere Kleinwaffen, Streumunition, Antipersonenminen, in Brandwaffen oder Munition verwendeter weißer Phosphor, Munition, die abgereichertes Uran enthält, biologische, chemische und Atomwaffen) beteiligt sind oder anderweitig damit in Verbindung stehen;
2. Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer Umsätze aus der Förderung von Kraftwerkskohle erzielen;
3. Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer Umsätze aus der Förderung von Kraftwerkskohle erzielen, sowie Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer durchschnittlichen Produktion aus Teersanden (auch als Ölsande bekannt) gewinnen;
4. Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer Umsätze aus der Tabak- oder Alkoholproduktion erzielen;
5. Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer Umsätze aus der Produktion oder dem Einzelhandelsverkauf von Cannabis [zur Erholung] erzielen;
6. Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer Umsätze aus der Herstellung von Pelzprodukten erzielen;
7. Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer Umsätze aus der Herstellung von Palmöl erzielen;
8. Emittenten, die mehr als einen bestimmten Anteil ihrer Umsätze aus dem Betrieb von Aktivitäten oder Einrichtungen im Zusammenhang mit Glücksspiel erzielen;
9. Emittenten, die an der Produktion von Materialien für Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind;
10. Emittenten, die an der Produktion von Pestiziden beteiligt sind;
11. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen verstoßen haben, die die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfassen; und
12. Emittenten, bei denen eine Beteiligung an einer oder mehreren besonders schwerwiegenden Kontroversen durch MSCI ESG Controversies angedeutet wurde;
13. Emittenten, die an anderen Aktivitäten beteiligt sind, die nach der vom Anlageverwalter (in seinem freien Ermessen) getroffenen Feststellung in Widerspruch zu den vom Anlageverwalter berücksichtigten ESG-bezogenen Themen oder Merkmalen stehen.

Über die vorstehend genannten Punkte hinaus kann der Anlageverwalter bestrebt sein, Direktanlagen in Wertpapieren von staatlichen Emittenten zu begrenzen und/oder auszuschließen (soweit zutreffend), für die nach Meinung des Anlageverwalters gilt, dass sie:
1. die an Verstößen gegen soziale Standards beteiligt sind und daher umfassenden Waffenembargos aufgrund von UN-Sanktionen unterliegen;
2. Emittenten sind, die einen niedrigeren Rang im BlackRock Sovereign Sustainable Index haben;
3. Emittenten sind, die laut der Bewertung nach JPMorgan ESG Methodology einen niedrigeren Rang haben;
4. Emittenten sind, die einen niedrigeren Rang im Global Peace Index haben;

Der Fonds verwendet zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert.

D. Anlagestrategie

Der Fonds strebt die Erzielung einer Gesamtrendite über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren an und ist gleichzeitig bestrebt, ein Renditeziel von 3% (vor Abzug der Gebühren) über der Euro Short-Term Rate („€STR“) zu erreichen. Dabei strebt er Investitionen in einer Weise an, die mit den ESG-Grundsätzen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Einklang steht.

Zur Erreichung seines Anlageziels und in Abhängigkeit davon, dass der Fonds seine Allokation in „grüne Anleihen“, „nachhaltige Anleihen“ und „soziale Anleihen“ (jeweils definiert durch seine entsprechende eigene Methodik, die sich an den International Capital Markets Association Green Bond, Sustainable Bond bzw. Social Bond Principles orientiert) in der Einstiegsphase erhöht (wie nachstehend dargestellt), legt der Fonds mindestens 80 % seines Gesamtvermögens in festverzinslichen Wertpapieren (d. h. Anleihen) und mit festverzinslichen Wertpapieren verwandten Wertpapieren (d. h. andere Anlagen, deren Wert mit festverzinslichen Wertpapieren in Verbindung steht, einschließlich Hochzinsanleihen) von Emittenten weltweit an. Die Anlagen des Fonds werden in der Regel an geregelten Märkten notiert oder gehandelt. Die festverzinslichen Wertpapiere und mit festverzinslichen Wertpapieren verwandten Wertpapiere können von Regierungen, staatlichen Stellen, Unternehmen und supranationalen Emittenten (z. B. die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) weltweit begeben werden.

Der Fonds wird in das gesamte Spektrum festverzinslicher Wertpapiere investieren, zu dem auch Anlagen mit einem vergleichsweise niedrigen Bonitätsrating und Anlagen ohne Rating gehören können.

Der Fonds kann vollständig in festverzinslichen Wertpapieren ohne Investment-Grade-Rating (Non-Investment-Grade) investiert sein. Das bedeutet, alle festverzinslichen Wertpapiere, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über ein Non-Investment-Grade-Rating von Moody’s, Standard & Poor’s Corporation oder Fitch Ratings verfügen oder nach der Beurteilung durch den Anlageverwalter ein gleichwertiges Rating aufweisen, und auch Anlagen mit einem vergleichsweise niedrigen Bonitätsrating oder ohne Rating.

Im Bestreben, sein Anlageziel zu erreichen, kann der Fonds auch in anderen Arten von festverzinslichen Anlagen anlegen. Zu diesen anderen Anlageklassen gehören: • Wandelanleihen (ein festverzinsliches Wertpapier (wie eine Anleihe), das bei oder vor Fälligkeit gegen Aktien eingetauscht werden kann); • Schuldverschreibungen, die von Unternehmen, Regierungen, Behörden oder Gebietskörperschaften von Schwellenländern begeben wurden, die naturgemäß mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Rating von Non-Investment-Grade aufweisen als Industrieländer; • Contingent Convertible Bonds (Schuldtitel, der in Eigenkapital des Emittenten umgewandelt oder ganz oder teilweise abgeschrieben werden kann, wenn ein vorher festgelegtes auslösendes Ereignis eintritt); und • Unternehmens-Hybridanleihen von Nicht-Finanzunternehmen (d. h. nachrangige Schuldtitel, die von Nicht-Finanzunternehmen mit unbegrenzter oder langer Laufzeit begeben werden, die zu vorgegebenen Terminen kündbar sind).

Der Fonds schließt festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten aus, die nicht der ESG-Politik des Fonds entsprechen (wie im Abschnitt unter der Überschrift „ESG-Politik“ in diesem Prospekt beschrieben). Der Fonds unterliegt keinen Beschränkungen, d. h. es ist ihm nicht vorgeschrieben, in die Wertpapiere, aus denen sich irgendein Index zusammensetzt, zu investieren, und er kann anstreben, sein Anlageziel mittels einer Methode der aktiven Auswahl zu erreichen. Der Fonds wird in der Lage sein, seine Engagements in den Regionen der jeweiligen Marktlage und anderen Faktoren anzupassen. Die Allokationen können sich unterscheiden, und die Engagements in bestimmten Märkten und/oder Sektoren können gelegentlich eine Konzentration aufweisen.

Im Bestreben, sein Anlageziel zu erreichen und/oder zu Liquiditätszwecken kann der Fonds auch in anderen Anlageklassen anlegen. Zu diesen anderen Anlageklassen gehören Geldmarktinstrumente (d. h. Schuldverschreibungen mit kurzen Laufzeiten), Organismen für gemeinsame Anlagen (d. h. andere Investmentfonds, bei denen es sich um verbundene Fonds handeln kann), Barmittel oder Vermögenswerte, die in Übereinstimmung mit den Grenzen in Anhang C schnell in Barmittel umgewandelt werden können.

Der Fonds kann Derivate einsetzen (d. h. Anlagen, deren Kurs auf einem oder mehreren zugrunde liegenden Vermögenswerten basiert), um das Anlageziel des Fonds zu fördern, Investitionskosten zu senken und zusätzliche Erträge für den Fonds zu erzielen. Unmittelbare Beteiligungen an Contracts for Difference („CFDs“) und binären Optionen sind dem Fonds nicht gestattet.

Während der Einstiegsphase von nicht mehr als drei Monaten ab dem Datum des Prospekts (die „Einstiegsphase“) ist der Fonds bestrebt seine Allokation in grüne, soziale und nachhaltige Anleihen zu erhöhen.

Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie lauten wie folgt:
1. Beibehaltung eines Anteils an nachhaltigen Investitionen im Teilfonds in Höhe von mindestens 20 % ab dem Ende der Einstiegsphase.
2. Anwendung der Ausschlussfilter.

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der Teilfonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch seine Ausschlusspolitik und Positionen in grünen Anleihen.

Der Teilfonds berücksichtigt die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen:
• Treibhausgasemissionen
• Treibhausgasintensität der Unternehmen, in die investiert wird
• Engagement in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
• Emissionen in Wasser
• Anteil gefährlicher Abfälle
• Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition sowie chemische und biologische Waffen)
• Länder, in denen investiert wird und die gegen soziale Standards verstoßen

Darüber hinaus berücksichtigt dieser Teilfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren über den DNSH-Standard von BlackRock für nachhaltige Investitionen. Dieser Teilfonds wird in seinem Jahresbericht über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren informieren.

Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung

BlackRock gewährleistet, dass Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung in die Strategie des Teilfonds integriert werden, indem Emittenten nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) ausgeschlossen werden. Zudem werden Unternehmen ausgeschlossen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind.

E. Aufteilung der Investitionen

Mindestens 80 % des Gesamtvermögens des Teilfonds werden in Anlagen investiert, die auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Von diesen Anlagen werden ab dem Ende der Einstiegsphase mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Teilfonds in nachhaltige Investitionen investiert, und der übrige Teil wird in Anlagen investiert, die auf andere ökologische und/oder soziale Merkmale ausgerichtet sind.

Nachhaltige Investitionen

Der Teilfonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel zu investieren, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.

Der Teilfonds verpflichtet sich nicht, in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten zu investieren. Diese Investitionen können jedoch einen Bestandteil des Portfolios bilden.

Mindestens 20 % des Gesamtvermögens des Teilfonds werden in nachhaltige Investitionen investiert. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei diesen nachhaltigen Investitionen um eine Mischung aus nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform ist, oder mit einem sozialen Ziel oder einer Kombination aus beidem, wobei die genaue Zusammensetzung schwanken kann.

Der Teilfonds investiert in nachhaltige Investitionen, die aus den folgenden Gründen nicht mit der EU-Taxonomie konform sind: (i) dies ist Teil der Anlagestrategie des Teilfonds; (ii) Daten zur Bestimmung der Konformität mit der EU-Taxonomie sind möglicherweise nicht verfügbar; und/oder (iii) die zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeiten sind nach den verfügbaren technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie möglicherweise nicht zugelassen oder es sind möglicherweise nicht alle in diesen technischen Bewertungskriterien festgelegten Anforderungen erfüllt.

Andere Investitionen

Der Teilfonds kann bis zu 20 % seines Gesamtvermögens in andere Anlagen investieren.

Andere Investitionen sind auf 20 % begrenzt und können Derivate, Barmittel- und barmittelähnliche Instrumente und Anteile an OGA sowie festverzinsliche Wertpapiere (auch als Schuldtitel bezeichnet), die von Staaten und staatlichen Stellen weltweit ausgegeben werden, einschließen.

Diese Investitionen können zu Anlagezwecken zur Verfolgung des (nicht-ESG-bezogenen) Anlageziels des Teilfonds, zur Liquiditätssteuerung und/oder zur Absicherung verwendet werden.

Der Teilfonds darf für Investmentzwecke und für Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements Derivate einsetzen. Die oben genannten ESG-Ratings oder ESG-Analysen gelten nur für die Basiswerte der vom Fonds eingesetzten Derivate.

Andere Investitionen werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach dem jeweiligen, in „Abschnitt G – Methoden“ beschriebenen Methoden mit ein.

Die Portfoliomanager tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Vertragsbedingungen des Prospekts und der sonstigen maßgeblichen Dokumente des Fonds mithilfe der Portfolio- und Risikomanagement-Software Aladdin von BlackRock.

Die Portfolio Compliance Group („PCG“), eine Gruppe innerhalb unseres Business-Operations-Teams, ist für die Kodierung der Anlagerichtlinien, soweit dies möglich ist, im Vor- und Nachhandels-Compliance-Überwachungssystem in Aladdin zuständig. Für Anlagebeschränkungen, die nicht kodiert werden können, ist ein manueller Prozess für die Überprüfung auf Einhaltung der Richtlinien eingeführt.

Vor- und Nachhandels-Überwachung

Wenn ein Handelsgeschäft oder ein Auftrag erstellt wird, wird die Transaktion vor der Ausführung anhand der Anlagerichtlinien des Fonds vom Front-End-Compliance-Überwachungssystem in Echtzeit geprüft. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinien erkannt wird, kann das Handelsgeschäft bzw. der Auftrag nicht weiter bearbeitet werden.

Compliance-Prüfungen werden auch nach Abschluss der Transaktion über Nacht auf Grundlage der Tagesabschlusspositionen vorgenommen und am Folgetag berichtet. Es werden Ausnahmen und Warnungen zur Compliance festgelegt und den betreffenden Anlagespezialisten zur Prüfung vorgelegt, die sich ggf. mit einschlägigen Fachleuten zu diesem Thema in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Die Ermittlung und Untersuchung potenzieller Probleme wird in einem elektronischen System protokolliert, das einen umfassenden Arbeitsablauf enthält, sodass eine Nachverfolgung möglich ist. Zur Behebung von Ausnahmen werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen.

Die Überwachung gewisser ESG-Merkmale kann aufgrund der Funktionsweise des Systems oder von Datenbeschränkungen unter Umständen nicht automatisiert werden. Diese ESG-Merkmale werden regelmäßig geprüft und überwacht, um sicherzustellen, dass das Produkt die diesbezüglichen Verpflichtungen einhält.

Gemäß den aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Verstöße der betreffenden Verwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, Regulierungsbehörde sowie dem betreffenden Abschlussprüfer gemeldet.

Falls BlackRock einen externen Manager mit einem Teil der Verwaltung eines Fonds beauftragt, ist dieser externe Manager für die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien und -beschränkungen gemäß der geltenden Anlageverwaltungsvereinbarung verantwortlich, und dies auch im Hinblick auf die ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds. Die Anlagebeschränkungen bezüglich ökologischer oder sozialer Merkmale werden in der Regel dem externen Manager mitgeteilt und können von BlackRock mitunter entsprechend den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds geändert werden. Wenn der externe Manager eine passive Strategie verfolgt, kann der externe Manager die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale auch überwachen, indem er einen Referenzindex nachbildet, dessen Methode diese Merkmale berücksichtigt. BlackRock wird täglich über die vom externen Manager gehaltenen Positionen auf dem Laufenden gehalten und führt Nachhandels-Sorgfaltsprüfungen gemäß dem vorstehend beschriebenen Back-End-Compliance-Prozess durch. BlackRock nimmt außerdem regelmäßige Sorgfaltsprüfungen des externen Managers vor, um sicherzustellen, dass stets ein angemessener Überwachungsmechanismus angewandt wird.

G. Methoden

BlackRock wendet in Bezug auf diesen Teilfonds folgende Methoden an:

Methode für nachhaltige Investitionen

BlackRock hat eine eigene Methodik zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen entwickelt, die vier Kategorien umfasst:
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen;
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und
(iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).

Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als nachhaltige Investition eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.

(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen

Umweltziele und soziale Ziele
Der Fonds investiert in nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe ökologischer und/oder sozialer Ziele beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Ökologische und soziale Ziele“).

Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):

Geschäftstätigkeit
• Wenn nach Daten externer Anbieter mehr als 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten. Falls keine Daten externer Anbieter verfügbar sind oder ein Analyst feststellt, dass die Daten nicht korrekt sind oder eine aussagekräftigere Kennzahl als der Umsatz zur Feststellung des Beitrags eines Unternehmens existiert, wie z. B. Investitionsausgaben oder Einsatz von Recyclingmaterial, kann ein Unternehmen auch mittels einer Fundamentalanalyse bewertet werden.

Geschäftspraktiken
• Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets gesetzt hat, das von Daten externer Anbieter oder im Rahmen einer Fundamentalanalyse bestätigt wurde.
• Nachweisliches Merkmal der Unternehmensführung, das die maßgebliche Rolle eines Unternehmens als Wegbereiter nachhaltiger Praktiken unter Beweis stellt.

Festverzinsliche Wertpapiere
• Eine Anleihe mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse ist eine nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt
• Sonstige festverzinsliche Wertpapiere gelten als nachhaltige Investitionen, wenn das betreffende Wertpapier, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, auf ökologische und/oder soziale Ziele ausgerichtet ist, wie z. B. ökologische und/oder soziale, von supranationalen Organisationen begebene Asset-Backed- und Mortgage-Backed-Securities, die sich zur Förderung der UN SDGs verpflichtet haben

(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)

Nachhaltige Investitionen entsprechen dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („Do no significant harm“, DNSH), dessen Anforderungen in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. Zur Bewertung, ob eine Anlage mit erheblichen Beeinträchtigungen einhergeht, hat BlackRock für alle nachhaltigen Investitionen eine Reihe von Kriterien entwickelt, die sowohl Daten von Dritten als auch Erkenntnisse aus der Fundamentalanalyse berücksichtigen. Die Anlagen werden mittels systembasierter Kontrollen anhand dieser Kriterien geprüft, und alle Anlagen, von denen man ausgeht, dass sie erhebliche Beeinträchtigungen verursachen, kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht. BlackRock bewertet die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für jede Anlageart, wie von der Verordnung definiert.

Die Hauptindikatoren für klimaschädliche Auswirkungen werden mithilfe des eigenen Heightened Scrutiny Framework von BlackRock bewertet. Dabei werden Anlagen, von denen eine erhebliche Gefährdung des Klimas ausgeht, nach folgenden Kriterien ermittelt: (i) CO2-Emissionen; (ii) Bereitschaft für den Übergang zu Netto-Null-CO2-Emissionen; und (iii) klimabezogene Offenlegungen.

Alle sonstigen Indikatoren für nachteilige Auswirkungen werden anhand von Daten von Drittanbietern zu Kontroversen bewertet, um Investitionen auszuschließen, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet wurden, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen, etwa falls die Daten als unrichtig oder veraltet befunden werden.

Falls Daten nicht verfügbar oder in erheblichem Maße unvollständig sind, wird eine Fundamentalanalyse durchgeführt, um nach bestem Vermögen Auswirkungen zu ermitteln, die von BlackRock als nachteilig für Nachhaltigkeitsindikatoren erachtet werden.

(iii) Einhaltung von Mindestgarantien

Nachhaltige Investitionen werden mithilfe von Daten von Drittanbietern geprüft, um die Einhaltung der internationalen Standards der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte, zu gewährleisten. Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen diese Übereinkommen verstoßen haben, werden nicht als nachhaltige Investitionen betrachtet.

(iv) Gute Unternehmensführung

BlackRock gewährleistet, dass Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung in die Strategie des Fonds integriert werden, indem Emittenten nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) ausgeschlossen werden. Zudem werden Unternehmen ausgeschlossen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind.

Andere Methoden

Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Teilfonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
1. Der Teilfonds wendet eine Reihe von Ausschlussfiltern an. Weitere Einzelheiten zur Methode der Ausschlussfilter sind vorstehend in „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale“ dargelegt.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Datenquellen

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu wesentlichen ESG-Erkenntnissen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen können.

ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.

Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität

Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das Nachhaltigkeitsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.

Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.

BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters durchdachte Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.

Beschreibung der Art und Weise der Datenverarbeitung

Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.

Verwendung geschätzter Daten

BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben.

I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden

Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Anlagen der EU und ist bestrebt, seine Anlagemethoden weiterzuentwickeln, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.

Die Haupt- und Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen werden von BlackRock als Verzeichnis ökologischer und/oder sozialer Ziele verwendet. Jede Bewertung wird streng nach der im Prospekt angegebenen Methode vorgenommen. Annahmen im Zusammenhang mit der konventionellen Verwendung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen gelten nicht als Teil der Bewertung, einschließlich anwendbare geografische Beschränkungen und Verpflichtungen mit begrenzter Dauer oder Geltung, wie z. B. Zielvorgaben, die ggf. lediglich für Regierungen gelten.

Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.

Beschränkungen hinsichtlich der Daten

Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.

Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren
• Da es bisher an gesetzlichen Berichterstattungsstandards in Bezug auf die Nachhaltigkeit mangelte, bestehen derzeit Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeit der Unternehmen, entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben selbst Bericht zu erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.

Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.

Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien

Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingeführt.

BlackRock nutzt Daten externer Anbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. In diesem Fall können Fundamentalanalysen durchgeführt werden, wobei ein angemessener Ansatz verfolgt und entsprechende Anstrengungen unternommen werden, um Probleme zu identifizieren, die wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt BlackRock auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche eine subjektive Bewertung vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.

J. Sorgfaltspflicht

BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden. Die Portfoliomanager werden innerhalb der Anlageplattform, sofern der Fonds ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beim Investitionsprozess verpflichtet ist oder ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgt, Vor- und Nachhandelskontrollen unterzogen. Das Investment-Aufsichtsteam führt Sorgfaltsprüfungen mit den Portfoliomanagern durch und beaufsichtigt die internen Beschränkungen, die sich ggf. auf die Anforderungen im Fondsprospekt auswirken. Die Portfoliomanager befolgen außerdem die diesbezüglichen EMEA-Richtlinien einschließlich der unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos aktualisierten Investment-Sorgfaltspflichten. Die Legal-and-Compliance-Abteilung hat eine Rahmenregelung erlassen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Richtlinien und Verfahren eingeführt und von allen Mitarbeitenden einschließlich der Portfoliomanager befolgt werden.

Der Anlageberater berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken beim Sorgfaltsprüfungsprozess für Anlagen des Fonds. Die Portfoliomanager des Fonds tragen die Hauptverantwortung für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie unterliegen einem Aufsichtsrahmen innerhalb des Anlageberaters und der Risikomanagementfunktion von BlackRock. Die RQA-Gruppe bietet außerdem unabhängige Prüfungen von Nachhaltigkeitsrisiken, und das Compliance-Team gibt einen zusätzlichen Überblick und überwacht die jeweiligen ESG-Anforderungen und Anlagebeschränkungen jedes Fonds. Die RQA dient als zweite Verteidigungslinie im Risikomanagementrahmen von BlackRock. Die RQA ist für den Investment- und Unternehmens-Risikomanagementrahmen von BlackRock zuständig, darunter auch die Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Anlagerisiken. RQA Investment Risk führt regelmäßige Prüfungen mit Portfoliomanagern durch, um sicherzustellen, dass die Investmentteams von einschlägigen Nachhaltigkeitsrisiken in Kenntnis gesetzt werden, und ergänzen so die primäre Überwachung und Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer gesamten Anlageplattform. Die RQA verfügt auch über ein spezielles Nachhaltigkeitsrisiko-Team, das Partnerschaften mit Risikomanagern und Unternehmen eingeht, um diesen konstruktiven Dialog zu fördern. Die RQA arbeitet mit Arbeitsgruppen der gesamten Anlageplattform und dem Aladdin Sustainability Lab zusammen, um die Nachhaltigkeitstools des Unternehmens durch Beratung zu unternehmensweiten Daten, Modellierung, Methoden und Analysen zu verbessern. Außerdem stellt BlackRock allen Portfoliomanagern Daten zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Datenverfügbarkeit zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Märkte, Anlageklassen und Sektoren gegenwärtig variiert.  Im Rahmen der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen ESG-Anforderungen einschließlich der Bestimmungen der Offenlegungsverordnung arbeitet BlackRock eng mit Datenanbietern und Anlageteams zusammen, um zu gewährleisten, dass solide und zuverlässige Informationen angemessenen Sorgfaltsprüfungsprozessen unterzogen und, soweit möglich, zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen siehe oben im „Abschnitt D – Anlagestrategie“.

K. Mitwirkungspolitik

Der Fonds

Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Externen Anlageverwaltern wurde kraft ihrer diskretionären Unter-Anlageverwaltungsvereinbarung die erforderliche Befugnis erteilt, sämtliche von Emittenten von Wertpapieren erteilte oder mit diesen zusammenhängende Stimmrechte auszuüben, in die das Vermögen dieser Fonds, die Fixed-Income-Strategien verfolgen, investiert wird. Die von jedem externen Anlageverwalter im Zusammenhang mit der Mitwirkung angewandten Prinzipien können von BlackRock angefordert werden.

Allgemeines

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. 

Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben. 

Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.

Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem.  Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.

Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen.  Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship

Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf

L. Bestimmter Referenzwert

Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist. Der Teilfonds verwendet jedoch vor dem Ende der Einstiegsphase zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert. Ab dem Ende der Einstiegsphase zieht er jedoch die €STR als Vergleichsgröße für bestimmte vom Teilfonds beworbene ESG-Merkmale heran.

Risikoindikator

Risikoindikator

1
2
3
4
5
6
7
Geringes Risiko Hohes Risiko
Niedrige Rendite Hohe Rendite

 

Ratings

Positionen

Positionen

Per 28.März2024
Name Gewichtung (%)
DEUTSCHE BANK AG RegS 10 12/31/2079 1,42
INTESA SANPAOLO SPA PNC11 MTN RegS 5.875 12/31/2079 1,13
BRAZIL FEDERATIVE REPUBLIC OF 10 01/01/2025 0,85
CAIXABANK SA RegS 7.5 12/31/2079 0,82
BARCLAYS PLC RegS 8.875 12/31/2079 0,79
Name Gewichtung (%)
SOCIETE GENERALE SA RegS 10 12/31/2079 0,70
ABN AMRO BANK NV RegS 6.875 12/31/2079 0,66
ING GROEP NV RegS 8 12/31/2079 0,65
BANCO BILBAO VIZCAYA ARGENTARIA SA RegS 8.375 12/31/2079 0,61
LLOYDS BANKING GROUP PLC RegS 7.875 12/31/2079 0,59
Positionen unterliegen Änderungen.

Portfolioallokation

Portfolioallokation

Per 28.März2024

% des Marktwertes

Kategorie Fonds Benchmark Net
Per 28.März2024

% des Marktwertes

Kategorie Fonds Benchmark Net
Per 28.März2024

% des Marktwertes

Kategorie Fonds Benchmark Net
Per 28.März2024

% des Marktwertes

Kategorie Fonds Benchmark Net
Per 28.März2024

% des Marktwertes

Kategorie Fonds Benchmark Net
Negative Gewichtungen können das Ergebnis bestimmter Umstände (einschließlich Zeitabweichungen zwischen Handels- und Abrechnungszeitpunkten von Wertpapieren, die von den Fonds erworben werden) und/oder der Nutzung bestimmter Finanzinstrumente sein, darunter Derivate, die eingesetzt werden können, um Marktpositionen einzugehen oder zu verringern und/oder das Risikomanagement zu erweitern oder zu verringern. Allokationen unterliegen Änderungen.

Preise & Anteilsklassen

Preise & Anteilsklassen

Anteilklasse Währung Ausschüttungshäufigkeit NAV NAV-Änderungsbetrag NAV-Veränderung (%) NAV As Of 52W-Hoch 52W-Tief ISIN
KLASSE D EUR Halbjährlich 84,01 -0,42 -0,50 16.Apr.2024 85,52 79,82 NL0015000AI2

Fondsmanager

Fondsmanager

Julian Steeds
Julian Steeds
Nikhil Mehra
Nikhil Mehra
Christopher Ellis Thomas
Christopher Ellis Thomas
Zoe Reicht
Zoe Reicht
Stanislava Vrabcheva
Stanislava Vrabcheva
MAS Core PM EMEA CPS Group
MAS Core PM EMEA CPS Group
MASS Core PM EMEA - Wealth
MASS Core PM EMEA - Wealth

Performance-Szenarien für PRIIPs

Performance-Szenarien für PRIIPs

Die EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) schreibt die Methode zur Berechnung der Ergebnisse von vier hypothetischen Performance-Szenarien, die zeigen, wie sich das Produkt unter bestimmten Bedingungen entwickeln könnte, und deren monatliche Veröffentlichung vor. In den angeführten Zahlen sind sämtliche Kosten des Produkts selbst enthalten, jedoch unter Umständen nicht alle Kosten, die Sie an Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle zahlen müssen. Unberücksichtigt ist auch Ihre persönliche steuerliche Situation, die sich ebenfalls auf den am Ende erzielten Betrag auswirken kann. Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten optimistischen, mittleren und pessimistischen Szenarien, die Referenzindizes/Stellvertreter verwenden können, veranschaulichen die schlechteste, die durchschnittliche und die beste Wertentwicklung des Produkts in den letzten zehn Jahren.
Empfohlene Haltedauer : 3 Jahre
Beispiel für eine Anlage EUR 10.000
Wenn Sie aussteigen nach 1 Jahr
Wenn Sie aussteigen nach 3 Jahre

Mindest.

Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.

Stress

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8.080 EUR
-19,2%
6.040 EUR
-15,5%

Ungünstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8.080 EUR
-19,2%
8.390 EUR
-5,7%

Mittler

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
10.160 EUR
1,6%
10.740 EUR
2,4%

Günstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
11.630 EUR
16,3%
11.610 EUR
5,1%

Das Stressszenario zeigt, was Sie im Fall extremer Marktbedingungen zurückerhalten könnten.

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