BlackRock Asset Management Schweiz AG

Offenlegung des Nachhaltigkeits-Reporting

Nachhaltigkeits-Reporting gem. Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug gemäss Version 2.1

Für den Zeitraum 1. August 2024 bis 31. Juli 2025

Offenlegung des Nachhaltigkeits-Reporting für die folgenden kollektiven Kapitalanlagen:

  • iShares World ex Switzerland ESG Screened Equity Index Fund (CH)
  • iShares World ex Switzerland Small Cap ESG Screened Equity Index Fund (CH)
  • iShares SBI® ESG AAA-BBB Bond Index Fund (CH)

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Als aktives Mitglied der Asset Management Association Switzerland (AMAS) und als schweizerische Fondsleitung hat die BlackRock Asset Management Schweiz AG („BlackRock“) die von der AMAS erlassene Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug (die „Selbstregulierung“) in Bezug auf in der Schweiz als nachhaltig vertriebene Fonds umgesetzt.

In diesem Zusammenhang wurde das Nachhaltigkeits-Reporting für drei Schweizer Fonds (Teilfonds des Umbrella-Fonds BlackRock Investment Funds Switzerland (BIFS)) für den Berichtszeitraum vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 auf der Website von BlackRock veröffentlicht.

Die geänderte Fassung der Selbstregulierung (Version 2.2), welche am 18. September 2025 in Kraft getreten ist, führte überarbeitete Anforderungen für den Vertrieb von Fonds als nachhaltig ein. Nach einer Neubewertung unter der revidierten Selbstregulierung werden diese Teilfonds nicht mehr als nachhaltig klassifiziert oder als nachhaltig vermarktet. Die einschlägigen Prospekte (einschliesslich der integrierten Fondsverträge) wurden entsprechend aktualisiert, und die Namen der zuvor betroffenen Schweizer Teilfonds wurden dahingehend angepasst, dass die Begriffe „ESG“ und „ESG Screened“ entfernt wurden:

  • iShares SBI® Screened AAA‑BBB Bond Index Fund (CH);
  • iShares World ex Switzerland Screened Equity Index Fund (CH);
  • iShares World ex Switzerland Small Cap Screened Equity Index Fund (CH).

Folglich ist ab dem nachfolgenden Berichtszeitraum die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten für diese Teilfonds nach der Selbstregulierung nicht mehr erforderlich.