A. Zusammenfassung
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds verpflichtet sich nicht, nachhaltige Investitionen zu halten. Der Fonds strebt an, ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er mindestens 80 % seines Vermögens in börsengehandelten OGAW-Fonds anlegt, die Indizes mit Screening nach ESG-Kriterien oder – im Falle von Engagements in Staatsanleihen – Indizes nachbilden, die ESG-Anforderungen enthalten oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen ausgegeben werden, die ein ESG-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen Datenanbietern wie MSCI) aufweisen (zusammen die „ESG-Kriterien“).
Der Fonds wird aktiv verwaltet, und es liegt im Ermessen des Anlageverwalters, die Anlagen des Fonds auszuwählen. Um sein Anlageziel zu erreichen, verfolgt dieser Fonds die Anlagepolitik, sein Vermögen vorwiegend in andere im EWR ansässige Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW) zu investieren, einschließlich börsengehandelter OGAW-Fonds, die vom Anlageverwalter oder einem verbundenen Unternehmen verwaltet werden können. Das Engagement der börsengehandelten OGAW-Fonds, in die der Fonds investiert, umfasst auf Ebene der zugrunde liegenden Anlageklassen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere. Der Fonds strebt an, mindestens 80 % seines Vermögens in börsengehandelten OGAW-Fonds anzulegen, die Indizes mit Screening nach ESG-Kriterien oder – im Falle von Engagements in Staatsanleihen – Indizes nachbilden, die ESG-Anforderungen enthalten oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen ausgegeben werden, die ein ESG-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen Datenanbietern wie MSCI) aufweisen. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er in börsengehandelte OGAW-Fonds investiert, die Indizes nachbilden, in denen bei der Auswahl von Indexbestandteilen bestimmte ESG-Kriterien angewendet werden, und die ebenfalls die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
Der Fonds strebt an, mindestens 80 % seines Vermögens in börsengehandelten OGAW-Fonds anzulegen, die Indizes mit Screening nach ESG-Kriterien oder – im Falle von Engagements in Staatsanleihen – Indizes nachbilden, die ESG-Anforderungen enthalten oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen ausgegeben werden, die ein ESG-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen Datenanbietern wie MSCI) aufweisen und daher auf die oben beschriebenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind. Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen Methoden mit ein. BlackRock verwendet eine Reihe von Methoden, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden.
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock ein umfassendes Due-Diligence-Verfahren mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie des Produkts. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken.
BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität. Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen eingeführt.
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden.
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
B. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.
Dieser Fonds investiert nicht in nachhaltige Investitionen. Bitte beachten Sie nachstehenden „Abschnitt D – Anlagestrategie“, in dem beschrieben wird, wie der Fonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds strebt an, ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er mindestens 80 % seines Vermögens in börsengehandelten OGAW-Fonds anlegt, die Indizes mit Screening nach ESG-Kriterien oder – im Falle von Engagements in Staatsanleihen – Indizes nachbilden, die ESG-Anforderungen enthalten oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen ausgegeben werden, die ein ESG-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen Datenanbietern wie MSCI) aufweisen (zusammen die „ESG-Kriterien“).
In den zugrunde liegenden börsengehandelten OGAW-Fonds mit Screening nach ESG-Kriterien schließt dieses Screening Emittenten aus, die an Branchen/Aktivitäten (oder damit verbundenen Aktivitäten) beteiligt sind, die den ESG-Kriterien zuwiderlaufen. Beispiele für solche Branchen/Aktivitäten sind: umstrittene Waffen (darunter Landminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen, Waffen mit abgereichertem Uran, Blendlaser, Brandwaffen und nicht entdeckbare Splitter), Atomwaffen, konventionelle Waffen, zivile Feuerwaffen, Tabak, Erwachsenenunterhaltung, Alkohol, Glücksspiel, Kernenergie, genetisch veränderte Organismen, Ölsande und Kraftwerkskohle. Die Definition der „Beteiligung“ an den einzelnen Branchen/Aktivitäten kann anhand eines prozentualen Umsatzanteils, einer festgelegten Gesamtumsatzschwelle oder einer Verbindung zu einer Branche/Aktivität unabhängig von der Höhe des daraus erzielten Umsatzes bewertet werden.
Der Fonds verwendet zur Erreichung der von ihm beworbenen ESG-Merkmale keinen Referenzwert.
D. Anlagestrategie
Der Fonds wird aktiv verwaltet, und es liegt im Ermessen des Anlageverwalters, die Anlagen des Fonds auszuwählen. Um sein Anlageziel zu erreichen, verfolgt dieser Fonds die Anlagepolitik, sein Vermögen vorwiegend in andere im EWR ansässige Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW) zu investieren, einschließlich börsengehandelter OGAW-Fonds, die vom Anlageverwalter oder einem verbundenen Unternehmen verwaltet werden können. Das Engagement der börsengehandelten OGAW-Fonds, in die der Fonds investiert, umfasst auf Ebene der zugrunde liegenden Anlageklassen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere.
Der Fonds kann auch in OGAW-konforme börsengehandelte Rohstoffe investieren. Die Ausgabe der börsengehandelten Rohstoffe, in die der Fonds investiert, kann vom Anlageverwalter oder einem verbundenen Unternehmen veranlasst werden, die dabei auch beratend tätig werden können. Das Engagement der börsengehandelten Rohstoffe, in die der Fonds investiert, umfasst auf Ebene der zugrunde liegenden Anlageklassen Edelmetalle.
Die Anlagen des Fonds werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs den oben beschriebenen ESG-Kriterien des Fonds entsprechen. Falls eine Anlage des Fonds nicht mehr den ESG-Kriterien des Fonds entspricht, kann der Fonds diese Anlage noch so lange halten, bis es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Der Fonds strebt an, mindestens 80 % seines Vermögens in börsengehandelten OGAW-Fonds anzulegen, die Indizes mit Screening nach ESG-Kriterien oder – im Falle von Engagements in Staatsanleihen – Indizes nachbilden, die ESG-Anforderungen enthalten oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen ausgegeben werden, die ein ESG-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen Datenanbietern wie MSCI) aufweisen.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er in börsengehandelte OGAW-Fonds investiert, die Indizes nachbilden, in denen bei der Auswahl von Indexbestandteilen bestimmte ESG-Kriterien angewendet werden, und die ebenfalls die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.
Der Anlageverwalter hat beschlossen, dass der Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen wird:
1. Engagement in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind.
2. Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen.
3. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition sowie chemische und biologische Waffen).
Der Jahresbericht wird auch Angaben zu den vorstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten.
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
BlackRock bewertet die Anlagen in zugrunde liegenden Unternehmen nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, sofern entsprechende Daten verfügbar sind und dies für die Art der zugrunde liegenden Anlage angemessen ist. Diese Kriterien betreffen solide Managementstrukturen, Beziehungen zu Arbeitnehmern und die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften. BlackRock kann bei seiner Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Merkmale der zugrunde liegenden Emittenten gegebenenfalls zusätzliche Faktoren einer guten Unternehmensführung berücksichtigen.
In Bezug auf die von BlackRock verwalteten zugrunde liegenden Indexfonds, in die der Fonds investieren darf und die selbst Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung sind, unterzieht BlackRock die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden der von diesen zugrunde liegenden Fonds verwendeten Referenzindizes, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung. Dazu können auch Fälle gehören, in denen die Indexanbieter der Referenzindizes dieser zugrunde liegenden Fonds Emittenten ausschließen, die (1) auf der Grundlage einer Bewertung ihrer Beteiligung an ESG-bezogenen Kontroversen nicht als Indexbestandteile infrage kommen und/oder (2) als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind (dabei handelt es sich um weithin anerkannte Nachhaltigkeitsgrundsätze von Unternehmen, die grundlegenden Verantwortlichkeiten in Bereichen wie Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Arbeit und Umwelt gerecht werden).
E. Aufteilung der Investitionen
Der Fonds strebt an, mindestens 80 % seines Vermögens in börsengehandelten OGAW-Fonds anzulegen, die Indizes mit Screening nach ESG-Kriterien oder – im Falle von Engagements in Staatsanleihen – Indizes nachbilden, die ESG-Anforderungen enthalten oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen ausgegeben werden, die ein ESG-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen Datenanbietern wie MSCI) aufweisen und daher auf die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet sind.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds kann Derivate zu Anlagezwecken und zur effektiven Portfolioverwaltung in Verbindung mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einsetzen. Wenn der Fonds Derivate zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzt, beziehen sich alle vorstehend erwähnten ESG-Bewertungen oder -Analysen auf die zugrunde liegende Anlage.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in sozial nachhaltigen Investitionen anzulegen.
Andere Investitionen sind auf 20 % begrenzt und können Barmittel, Geldmarktfonds, Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen, OGAW-konforme börsengehandelte Rohstoffe und Derivate einschließen.
Diese Investitionen können zu Anlagezwecken zur Verfolgung des (nicht-ESG-bezogenen) Anlageziels des Fonds, zur Liquiditätssteuerung und/oder zur Absicherung verwendet werden.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Laufende Überwachung der Produktintegrität
BlackRock hat einen hochautomatisierten Compliance-Prozess entwickelt, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit den erklärten Anlagerichtlinien und den geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verwaltet wird. Dies schließt die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds nach den jeweiligen, im Abschnitt „Methoden für ökologische und soziale Merkmale“ beschriebenen Methoden mit ein.
Die Portfoliomanager tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Vertragsbedingungen des Prospekts und der sonstigen maßgeblichen Dokumente des Fonds mithilfe der Portfolio- und Risikomanagement-Software Aladdin von BlackRock.
Die Portfolio Compliance Group („PCG“), eine Gruppe innerhalb unseres Business-Operations-Teams, ist für die Kodierung der Anlagerichtlinien, soweit dies möglich ist, im Vor- und Nachhandels-Compliance-Überwachungssystem in Aladdin zuständig. Für Anlagebeschränkungen, die nicht kodiert werden können, ist ein manueller Prozess für die Überprüfung auf Einhaltung der Richtlinien eingeführt.
Vor- und Nachhandels-Überwachung
Wenn ein Handelsgeschäft oder ein Auftrag erstellt wird, wird die Transaktion vor der Ausführung anhand der Anlagerichtlinien des Fonds vom Front-End-Compliance-Überwachungssystem in Echtzeit geprüft. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinien erkannt wird, kann das Handelsgeschäft bzw. der Auftrag nicht weiter bearbeitet werden.
Compliance-Prüfungen werden auch nach Abschluss der Transaktion über Nacht auf Grundlage der Tagesabschlusspositionen vorgenommen und am Folgetag berichtet. Es werden Ausnahmen und Warnungen zur Compliance festgelegt und den betreffenden Anlagespezialisten zur Prüfung vorgelegt, die sich ggf. mit einschlägigen Fachleuten zu diesem Thema in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Die Ermittlung und Untersuchung potenzieller Probleme wird in einem elektronischen System protokolliert, das einen umfassenden Arbeitsablauf enthält, sodass eine Nachverfolgung möglich ist. Zur Behebung von Ausnahmen werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Die Überwachung gewisser ESG-Merkmale kann aufgrund der Funktionsweise des Systems oder von Datenbeschränkungen unter Umständen nicht automatisiert werden. Diese ESG-Merkmale werden regelmäßig geprüft und überwacht, um sicherzustellen, dass das Produkt die diesbezüglichen Verpflichtungen einhält.
Falls BlackRock einen externen Manager mit einem Teil der Verwaltung eines Fonds beauftragt, ist dieser externe Manager für die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagerichtlinien und -beschränkungen gemäß der geltenden Anlageverwaltungsvereinbarung verantwortlich, und dies auch im Hinblick auf die ökologischen oder sozialen Merkmale des Fonds. Die Anlagebeschränkungen bezüglich ökologischer oder sozialer Merkmale werden in der Regel dem externen Manager mitgeteilt und können von BlackRock mitunter entsprechend den ökologischen und sozialen Merkmalen des Fonds geändert werden. Wenn der externe Manager eine passive Strategie verfolgt, kann der externe Manager die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale auch überwachen, indem er einen Referenzindex nachbildet, dessen Methode diese Merkmale berücksichtigt. BlackRock wird täglich über die vom externen Manager gehaltenen Positionen auf dem Laufenden gehalten und führt Nachhandels-Sorgfaltsprüfungen gemäß dem vorstehend beschriebenen Back-End-Compliance-Prozess durch. BlackRock nimmt außerdem regelmäßige Sorgfaltsprüfungen des externen Managers vor, um sicherzustellen, dass stets ein angemessener Überwachungsmechanismus angewandt wird.
G. Methoden
BlackRock wendet in Bezug auf diesen Fonds folgende Methoden an:
Der Fonds strebt an, ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er mindestens 80 % seines Vermögens in börsengehandelten OGAW-Fonds anlegt, die Indizes mit Screening nach ESG-Kriterien oder – im Falle von Engagements in Staatsanleihen – Indizes nachbilden, die ESG-Anforderungen enthalten oder aus Anleihen bestehen, die von Regierungen ausgegeben werden, die ein ESG-Rating von mindestens BB (gemäß der Definition von externen Datenanbietern wie MSCI) aufweisen.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu wesentlichen ESG-Erkenntnissen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen können.
ESG-Daten werden von Drittanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.
Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das Nachhaltigkeitsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierender Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir bewerten die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters durchdachte Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
Art und Weise der Datenverarbeitung
Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.
Verwendung geschätzter Daten
BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben
I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden
Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Anlagen der EU und ist bestrebt, seine Anlagemethoden weiterzuentwickeln, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.
Die Haupt- und Unterziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen werden von BlackRock als Verzeichnis ökologischer und/oder sozialer Ziele verwendet. Jede Bewertung wird streng nach der im Prospekt angegebenen Methode vorgenommen. Annahmen im Zusammenhang mit der konventionellen Verwendung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen gelten nicht als Teil der Bewertung, einschließlich anwendbare geografische Beschränkungen und Verpflichtungen mit begrenzter Dauer oder Geltung, wie z. B. Zielvorgaben, die ggf. lediglich für Regierungen gelten.
Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.
Beschränkungen hinsichtlich der Daten
Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.
Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren
• Da es bisher an gesetzlichen Berichterstattungsstandards in Bezug auf die Nachhaltigkeit mangelte, bestehen derzeit Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeit der Unternehmen, entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben selbst Bericht zu erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.
Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.
Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingeführt.
BlackRock nutzt Daten externer Anbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. In diesem Fall können Fundamentalanalysen durchgeführt werden, wobei ein angemessener Ansatz verfolgt und entsprechende Anstrengungen unternommen werden, um Probleme zu identifizieren, die wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt BlackRock auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche eine subjektive Bewertung vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
J. Sorgfaltspflicht
BlackRock geht bei der Auswahl und der laufenden Überwachung der vom Fonds getätigten Anlagen mit einem hohen Maß an Sorgfalt vor, um sicherzustellen, dass die Anlage-, Liquiditäts- und Risikorichtlinien des Fonds wie auch das Nachhaltigkeitsrisiko, die ESG-Kriterien und die allgemeine Performance eingehalten werden. Die Portfoliomanager werden innerhalb der Anlageplattform, sofern der Fonds ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit beim Investitionsprozess verpflichtet ist oder ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgt, Vor- und Nachhandelskontrollen unterzogen. Das Investment-Aufsichtsteam führt Sorgfaltsprüfungen mit den Portfoliomanagern durch und beaufsichtigt die internen Beschränkungen, die sich ggf. auf die Anforderungen im Fondsprospekt auswirken. Die Portfoliomanager befolgen außerdem die diesbezüglichen EMEA-Richtlinien einschließlich der unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsrisikos aktualisierten Investment-Sorgfaltspflichten. Die Legal-and-Compliance-Abteilung hat eine Rahmenregelung erlassen, um sicherzustellen, dass die einschlägigen Richtlinien und Verfahren eingeführt und von allen Mitarbeitenden einschließlich der Portfoliomanager befolgt werden.
Der Anlageverwalter berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken beim Sorgfaltsprüfungsprozess für Anlagen des Fonds. Die Portfoliomanager des Fonds tragen die Hauptverantwortung für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Sie unterliegen einem Aufsichtsrahmen innerhalb des Anlageverwalters und der Risikomanagementfunktion von BlackRock. Die RQA-Gruppe bietet außerdem unabhängige Prüfungen von Nachhaltigkeitsrisiken, und das Compliance-Team gibt einen zusätzlichen Überblick und überwacht die jeweiligen ESG-Anforderungen und Anlagebeschränkungen jedes Fonds. Die RQA dient als zweite Verteidigungslinie im Risikomanagementrahmen von BlackRock. Die RQA ist für den Investment- und Unternehmens-Risikomanagementrahmen von BlackRock zuständig, darunter auch die Beaufsichtigung nachhaltigkeitsbezogener Anlagerisiken. RQA Investment Risk führt regelmäßige Prüfungen mit Portfoliomanagern durch, um sicherzustellen, dass die Investmentteams von einschlägigen Nachhaltigkeitsrisiken in Kenntnis gesetzt werden, und ergänzen so die primäre Überwachung und Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer gesamten Anlageplattform. Die RQA verfügt auch über ein spezielles Nachhaltigkeitsrisiko-Team, das Partnerschaften mit Risikomanagern und Unternehmen eingeht, um diesen konstruktiven Dialog zu fördern. Die RQA arbeitet mit Arbeitsgruppen der gesamten Anlageplattform und dem Aladdin Sustainability Lab zusammen, um die Nachhaltigkeitstools des Unternehmens durch Beratung zu unternehmensweiten Daten, Modellierung, Methoden und Analysen zu verbessern. Weitere Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken erhalten Sie in der hier verfügbaren Offenlegung der Nachhaltigkeitsrisiken von BlackRock. Außerdem stellt BlackRock allen Portfoliomanagern Daten zu wichtigen nachteiligen Auswirkungen zur Verfügung, und BlackRock bezieht die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Investment-Sorgfaltsprüfungsprozess mit ein. Weitere Informationen siehe oben unter „Abschnitt D – Anlagestrategie“.
K. Mitwirkungspolitik
Der Fonds
Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen.
Allgemeines
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.
Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.
Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.
Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.
Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship
Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf
L. Bestimmter Referenzwert
Es gibt keinen spezifischen Index, der als Referenzwert bestimmt wurde, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.