A. Zusammenfassung
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltige Investitionen zu investieren. Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltige Investitionen zu investieren. Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, bestimmte ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des FTSE Advanced Climate Risk-Adjusted European Monetary Union Government Bond Index, nachbildet.
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Wertpapierportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht (wie nachstehend im „Abschnitt D. Anlagestrategie“ näher beschrieben). Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet.
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen. Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die entweder im Referenzindex enthalten sind oder den ökologischen und sozialen Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen. Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt. BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Die internen Verfahren von BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden.
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.
Der Anlageverwalter steht im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds nicht in unmittelbarem Dialog mit den Unternehmen/Emittenten des Referenzindex. Der Anlageverwalter steht in unmittelbarem Dialog mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen sicherzustellen. Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Der Referenzindex wurde als Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
B. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.
Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltige Investitionen zu investieren.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, bestimmte ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des FTSE Advanced Climate Risk-Adjusted European Monetary Union Government Bond Index, nachbildet.
Die von diesem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale sollen ein höheres Engagement in staatlichen Emittenten aus Ländern ermöglichen, die dank ihrer Widerstandsfähigkeit und Abwehrbereitschaft gegenüber den Risiken des Klimawandels von diesen Risiken weniger betroffen sind. Diese ökologischen und sozialen Merkmale werden im Rahmen der Auswahl und Gewichtung von Bestandteilen des Referenzindex des Fonds berücksichtigt (wie nachstehend beschrieben).
Der Referenzindex misst die Wertentwicklung von Staatsanleihen innerhalb des FTSE EMU Government Bond Index (der „Parent-Index“) und strebt gleichzeitig an, einen größeren Klimavorteil zu erzielen, indem er in Ländern, die von den Risiken des Klimawandels weniger betroffen sind, höhere Engagements, und in Ländern, die den Risiken des Klimawandels stärker ausgesetzt sind, geringere Engagements aufweist. Der Indexanbieter gewichtet jedes Land nach der Marktkapitalisierung seiner für eine Aufnahme in den Index zulässigen Schuldtitel und nach seiner relativen Gefährdung durch Klimarisiken.
Die Gefährdung jedes Landes durch Klimarisiken wird in Bezug auf drei verschiedene quantitative Kriterien mit Klimarelevanz gemessen: (i) das Transitionsrisiko, das das Ausmaß des klimabezogenen Risikos für die Wirtschaft eines Landes darstellt, gemessen an der Entfernung bis zum erforderlichen Niveau der modellierten Emissionen, um den Zielwert der Temperaturausrichtung zu erreichen, gemäß den Festlegungen des Indexanbieters; (ii) das physische Risiko, das verdeutlicht, in welchem Ausmaß ein Land und seine Wirtschaft Risiken durch die physischen Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind (zum Beispiel durch den Anstieg des Meeresspiegels und klimabedingte Naturkatastrophen), und (iii) die Widerstandsfähigkeit, d. h. die Vorbereitung eines Landes auf den Klimawandel (z. B. die Leistungsfähigkeit seiner staatlichen Behörden und seine Katastrophenvorsorge) und die von diesem Land ergriffenen Maßnahmen (z. B. der prozentuale Anteil geschützter Land- und Meeresgebiete an seinem Territorium sowie seine Aufforstungsrate) zur Bewältigung seiner Klimarisiken. Im Parent-Index wird anhand dieser drei Kriterien für jedes Land ein kombinierter Score abgeleitet und anschließend auf die anhand des Marktwerts ermittelte Gewichtung jedes Landes angewendet, um die Engagements in den einzelnen Ländern innerhalb des Referenzindex neu zu gewichten. Dadurch ergeben sich höhere Engagements in Ländern, die von den Risiken des Klimawandels weniger betroffen sind, und geringere Engagements in Ländern, die den Risiken des Klimawandels starke ausgesetzt sind.
Nähere Angaben zur Methode des Referenzindex finden Sie im „Abschnitt L – Bestimmter Referenzwert“.
D. Anlagestrategie
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ökologischen und sozialen Merkmalen entspricht. Die Indexmethode des Referenzindex ist vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“).
Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ökologischen und sozialen Merkmale zu erfüllen. Falls Anlagen die Anforderungen nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Der Fonds kann Optimierungstechniken einsetzen, um einen Ertrag zu erzielen, der mit dem des Referenzindex vergleichbar ist. Das bedeutet, dass er in Wertpapieren anlegen kann, die nicht im jeweiligen Referenzindex enthalten sind, sofern diese eine ähnliche Wertentwicklung (mit einem entsprechenden Risikoprofil) bieten wie bestimmte Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Falls der Fonds dies tut, besteht seine Anlagestrategie darin, ausschließlich in Emittenten zu investieren, die im Referenzindex enthalten sind, oder aber in Emittenten, die zum Zeitpunkt des Kaufs den ökologischen und sozialen Merkmalen des Referenzindex entsprechen. Falls diese Wertpapiere nicht mehr den ökologischen und sozialen Merkmalen des Referenzindex entsprechen, kann der Fonds diese nur noch so lange halten, bis das Portfolio wieder neu gewichtet wird und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Die Strategie kommt bei jeder Neugewichtung des Fonds anlässlich der Neugewichtung seines Referenzindex zur Anwendung.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie des Fonds bestehen in der Anlage in einem Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ökologischen und sozialen Merkmalen entspricht.
Der Fonds kann Optimierungstechniken einsetzen und darf in Wertpapieren anlegen, die nicht im Referenzindex enthalten sind. Falls er dies tut, besteht seine Anlagestrategie darin, ausschließlich in Emittenten zu investieren, die im Referenzindex enthalten sind, oder aber in Emittenten, die zum Zeitpunkt des Kaufs den ökologischen und sozialen Merkmalen des Referenzindex entsprechen.
Falls Anlagen nicht mehr den ökologischen und sozialen Merkmalen des Referenzindex entsprechen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und/oder es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet. Der Anlageberater hat festgelegt, dass die nachstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei jeder Neugewichtung des Index als Teil der Auswahlkriterien des Referenzindex des Fonds berücksichtigt werden:
• Treibhausgasintensität der Länder, in denen investiert wird
• Länder, in denen investiert wird und die gegen soziale Standards verstoßen
Der Jahresbericht des Fonds wird auch Angaben zu den nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten.
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
Mit Ausnahme der sonstigen Investitionen (die Barmittel, Geldmarktfonds und Derivate umfassen können), investiert der Fonds im Einklang mit seiner Anlagestrategie nur in Staatsanleihen, die im Referenzindex enthalten sind oder den Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen.
E. Aufteilung der Investitionen
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen.
Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die entweder im Referenzindex enthalten sind oder den ökologischen und sozialen Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen. Somit wird bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet, sodass mindestens 80 % des Fondsvermögens mit den ökologischen und sozialen Merkmalen des Referenzindex (wie bei dieser Neugewichtung festgelegt) übereinstimmen. Falls Anlagen nicht mehr den ökologischen und sozialen Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen, kann der Fonds diese Anlagen noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind (oder anderweitig nicht mehr den ökologischen und sozialen Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen) und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds kann Derivate zu Anlagezwecken und zur effektiven Portfolioverwaltung in Verbindung mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einsetzen. Wenn der Fonds Derivate zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzt, beziehen sich alle vorstehend erwähnten ESG-Bewertungen oder -Analysen auf die zugrunde liegende Anlage.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Der Fonds verpflichtet sich nicht, in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in sozial nachhaltigen Investitionen anzulegen.
Sonstige Investitionen können Barmittel, Geldmarktfonds und Derivate umfassen. Solche Anlagen können nur zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung eingesetzt werden, mit Ausnahme von Derivaten zur Währungsabsicherung für jede währungsabgesicherte Anteilklasse.
Alle vom Indexanbieter vorgenommenen Bewertungen und Analysen im Hinblick ökologische oder soziale Aspekte gelten ausschließlich für vom Fonds eingesetzte Derivate in Zusammenhang mit den einzelnen Emittenten. Derivate, denen Finanzindizes, Zinssätze oder Deviseninstrumente zugrunde liegen, werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Laufende Überwachung der Produktintegrität
BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.
BlackRock überwacht die Daten auf Ebene des Fonds und des Index, um bei jeder Neugewichtung die Einhaltung dieser Merkmale durch den Fonds nachzuvollziehen.
BlackRock überwacht auch den Tracking Error des Fonds und erstattet den Anlegern im Rahmen der Jahres- und Halbjahresberichte und -abschlüsse darüber Bericht. Informationen über den erwarteten Tracking Error werden ebenfalls im Prospekt des Fonds veröffentlicht.
G. Methoden
Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode (vorstehend in Abschnitt C angegeben und in Abschnitt L ausführlich beschrieben) gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt.
Methoden
Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
Der Referenzindex verwendet Daten des FTSE Climate Risk Score. Weitere Informationen finden Sie unter https://content.ftserussell.com/sites/default/files/how_to_build_a_climate-adjusted_government_bond_index_final_v02.pdf
H. Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu Indexinformationen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen.
ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.
Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an allen Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters umfassende Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
Art und Weise der Datenverarbeitung
Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.
Verwendung geschätzter Daten
BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben. BlackRock ist bestrebt, die Verwendung geschätzter Daten in Indexmethoden in Erfahrung zu bringen und sicherzustellen, dass deren Vorgehensweisen solide sind und den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Indexmethoden entsprechen.
I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden
Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.
Die Prüfung eines Referenzindex anhand seiner ESG-Kriterien wird vom Indexanbieter in der Regel nur bei Neugewichtungen des Index vorgenommen. Unternehmen, die zuvor den Prüfkriterien eines Referenzindex entsprachen und daher in den Referenzindex und den Fonds aufgenommen wurden, können unversehens oder plötzlich von einer schwerwiegenden Kontroverse betroffen sein, die sich negativ auf ihren Kurs und damit auf die Wertentwicklung des Fonds auswirkt. Sofern es sich bei diesen Unternehmen um Bestandteile des Referenzindex handelt, verbleiben sie im Referenzindex und werden somit auch weiterhin im Fonds gehalten, bis diese Unternehmen nach der nächsten planmäßigen Neugewichtung (oder regelmäßigen Prüfung) des Referenzindex kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren. Ein Fonds, der einen solchen Referenzindex nachbildet, kann somit im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen (oder regelmäßigen Prüfungen) des Index nicht mehr den ESG-Kriterien entsprechen, bis der Referenzindex neu gewichtet wird, sodass er wieder seinen Indexkriterien entspricht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Fonds ebenfalls entsprechend seinem Referenzindex neu gewichtet. In ähnlicher Weise können Indexmethoden, die zur Anlage eines prozentuellen Mindestanteils in nachhaltigen Investitionen verpflichten, im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen diesen Anteil unterschreiten, werden aber zum Zeitpunkt der Neugewichtung (bzw. so bald wie praktikabel danach) wieder auf dieses Niveau zurückgeführt.
Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.
Beschränkungen hinsichtlich der Daten
Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.
Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren.
• Aufkommende satzungsmäßige Berichtspflichten der Unternehmen zur Nachhaltigkeit führen zu Unterschieden, inwieweit die Unternehmen selbst den aufsichtsrechtlichen Kriterien entsprechend Bericht erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind.
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.
Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.
Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Methoden der Indexanbieter eingeführt.
BlackRock nutzt die Methoden und Daten externer Indexanbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
BlackRock nimmt eine gründliche Sorgfaltsprüfung der Methoden der Indexanbieter zum nachhaltigen Investieren vor, um sicherzustellen, dass sie mit den Ansichten von BlackRock zu nachhaltigen Investitionen übereinstimmen.
J. Sorgfaltspflicht
Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.
K. Mitwirkungspolitik
Der Fonds
Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Der Anlageverwalter führt keinen unmittelbaren Dialog mit den im Index enthaltenen Unternehmen/Emittenten, steht jedoch in direktem Kontakt mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen zu gewährleisten.
Allgemeines
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.
Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.
Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.
Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.
Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship
Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf
L. Bestimmter Referenzwert
Dieser Fonds ist bestrebt, die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des FTSE Advanced Climate Risk-Adjusted European Monetary Union Government Bond Index, nachbildet, der die ökologischen und sozialen Auswahlkriterien des Indexanbieters beinhaltet.
Bei jeder Neugewichtung des Index wendet der Indexanbieter die ökologischen und sozialen Auswahlkriterien auf den Parent-Index an, um Emittenten auszuschließen, die diesen Kriterien nicht entsprechen.
Bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index wird auch das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet.
Infolge der Anwendung der ökologischen und sozialen Auswahlkriterien des Referenzindex wird das Portfolio des Fonds voraussichtlich einen geringeren Umfang haben als der Parent-Index, ein breiter Marktindex, der sich aus festverzinslichen Wertpapieren zusammensetzt.
Die Methode des Referenzindex des Fonds finden Sie unter folgendem Link, den Sie kopieren und in Ihren Webbrowser einfügen können: FTSE_Advanced_Climate_Risk-Adjusted_Government_Bond_Index_Series_Ground_Rules.pdf (ftserussell.com)