A. Zusammenfassung
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des STOXX Global Ageing Population Index, nachbildet: (1) Ausschluss von Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden; (2) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten; (3) Ausschluss von Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen haben oder Gefahr laufen, dagegen zu verstoßen, und (4) Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Indem in ein Portfolio aus Wertpapieren investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.
Die Anlagen des Fonds, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, werden entweder in (1) Aktivitäten getätigt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen, oder (2) in Unternehmen, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.
Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales geprüft. Wurde eine Investition als in Verbindung mit Aktivitäten stehend identifiziert, von denen angenommen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben, wird sie nicht als nachhaltige Investition eingestuft.
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Wertpapierportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht (wie nachstehend im „Abschnitt D. Anlagestrategie“ näher beschrieben). Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet.
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen. Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die entweder im Referenzindex enthalten sind oder den ESG-Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen. Mindestens 20 % des Fondsvermögens werden in nachhaltige Investitionen investiert. Bei diesen nachhaltigen Investitionen handelt es sich um eine Mischung aus nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform sein muss, oder mit einem sozialen Ziel oder einer Kombination aus beidem.
Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt. BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Die internen Verfahren von BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden.
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.
Der Anlageverwalter steht im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds nicht in unmittelbarem Dialog mit den Unternehmen/Emittenten des Referenzindex. Der Anlageverwalter steht in unmittelbarem Dialog mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen sicherzustellen. Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Der Referenzindex wurde als Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.
B. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.
Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. Indem in ein Portfolio aus Aktienwerten investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.
Die Anlagen des Fonds, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, werden entweder in (1) Aktivitäten getätigt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen, oder (2) in Unternehmen, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.
Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestuften Investitionen vom Indexanbieter anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales überprüft. Im Rahmen der Anwendung der Bewertungskriterien des Indexanbieters werden Unternehmen nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten bewertet, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Unternehmen vom Indexanbieter als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird es nicht als nachhaltige Investition eingestuft. Indem er den Referenzindex nachbildet, der diese ökologischen und sozialen Prüfkriterien berücksichtigt, hat der Anlageverwalter entschieden, dass bei jeder Neugewichtung des Index (bzw. so bald wie möglich und praktikabel danach) die als nachhaltig eingestuften Investitionen des Fonds keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Ziele im Sinne der geltenden Gesetze und Verordnungen erheblich schaden.
Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden durch die vom Indexanbieter angewendeten Bewertungskriterien bei der Auswahl der als nachhaltig eingestuften Indexbestandteilen berücksichtigt.
Auf der Grundlage der vom Indexanbieter angewendeten Bewertungskriterien werden die folgenden Anlagen im Referenzindex nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Unternehmen, die mindestens % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle (wie vom Indexanbieter festgelegt) erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für Treibhausgasemissionen), (2) Unternehmen mit einem Sustainalytics Carbon Risk Rating von 4 oder 5, von denen angenommen wird, dass sie hohen oder schwerwiegenden Kohlenstoffrisiken ausgesetzt sind (unter Berücksichtigung von Indikatorenim Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen einschließlich Kohlenstoffemissionen sowie der Nutzung erneuerbarer bzw. nicht erneuerbarer Energien) und (3) Unternehmen mit einem ESG Controversy Rating von 4 oder 5, bei denen von einer als „hoch“ oder „schwerwiegend“ zu bewertenden Beteiligung an ESG-Kontroversen im Zusammenhang mit Biodiversität, Wasser, Abfall oder sozialen Belangen und Arbeitnehmerbelangen ausgegangen wird.
Der Referenzindex schließt bei jeder Neugewichtung ferner folgende Unternehmen aus: (1) Unternehmen, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert, und (2) Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Hinweisen auf Verbindungen zu umstrittenen Waffen).
Der Referenzindex des Fonds schließt Emittenten aus, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert. Der Referenzindex wendet bei jeder Neugewichtung des Index die vorstehenden Ausschlusskriterien an.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des STOXX Global Ageing Population Index, nachbildet:
1. Ausschluss von Emittenten, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden;
2. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten;
3. Ausschluss von Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen haben oder Gefahr laufen, dagegen zu verstoßen, und
4. Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Diese ökologischen und sozialen Merkmale werden durch die Auswahl von Bestandteilen des Referenzindex des Fonds bei jeder Indexneugewichtung berücksichtigt (wie nachstehend beschrieben). Der Referenzindex schließt Emittenten aus dem STOXX Global Total Market Index (der „Parent-Index“) nach Maßgabe ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten aus, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden. Der Ausschluss von Emittenten aus dem Referenzindex erfolgt auf Grundlage ihrer Beteiligung an folgenden Branchen/Aktivitäten (oder damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten):
• umstrittene Waffen
• Waffen (wie Kleinwaffen und militärische Auftragsvergabe)
• Kraftwerkskohle
• Kernenergie
• Tabak
• konventionelles und unkonventionelles Öl und Gas
Der Indexanbieter definiert, was unter „Beteiligung“ an der jeweiligen beschränkten Aktivität zu verstehen ist. Dabei kann der prozentuale Anteil am Ertrag, eine festgelegte Gesamtertragsschwelle oder eine Verbindung zu einer beschränkten Aktivität ungeachtet der Höhe des erzielten Ertrags zugrunde gelegt werden.
Der Referenzindex schließt auch Emittenten aus dem Parent-Index aus, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert. Der Referenzindex schließt auch Emittenten aus, deren Sustainalytics Controversy Rating in die Kategorie „schwerwiegend“ fällt. Ein ESG Controversy Rating gibt die Beteiligung eines Emittenten an Vorfällen mit negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) wieder. Ein ESG Controversy Rating kann die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf ökologische Themen wie Biodiversität und Landnutzung, Energieverbrauch, Treibhausgas- und sonstige Emissionen, Wasserverbrauch und Umgang mit Abfällen berücksichtigen. Ein ESG Controversy Rating kann außerdem die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf Themen aus den Bereichen Soziales und Unternehmensführung, wie Bestechung und Korruption sowie Diskriminierung am Arbeitsplatz, in Betracht ziehen.
Nähere Angaben zur Methode des Referenzindex finden Sie im „Abschnitt L – Bestimmter Referenzwert“.
D. Anlagestrategie
Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Aktienportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht. Die Indexmethode des Referenzindex ist vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Fonds“).
Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Falls Anlagen die Anforderungen nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Der Fonds kann Optimierungstechniken einsetzen, um einen Ertrag zu erzielen, der mit dem des Referenzindex vergleichbar ist. Das bedeutet, dass er in Wertpapieren anlegen kann, die nicht im jeweiligen Referenzindex enthalten sind, sofern diese eine ähnliche Wertentwicklung (mit einem entsprechenden Risikoprofil) bieten wie bestimmte Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Falls der Fonds dies tut, besteht seine Anlagestrategie darin, ausschließlich in Emittenten zu investieren, die im Referenzindex enthalten sind, oder aber in Emittenten, die zum Zeitpunkt des Kaufs den ESG-Anforderungen des Referenzindex entsprechen. Falls diese Wertpapiere nicht mehr den ESG-Anforderungen des Referenzindex entsprechen, kann der Fonds diese nur noch so lange halten, bis das Portfolio wieder neu gewichtet wird und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Die Strategie kommt bei jeder Neugewichtung des Fonds anlässlich der Neugewichtung seines Referenzindex zur Anwendung.
Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie des Fonds bestehen in der Anlage in einem Aktienportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht.
Der Fonds kann Optimierungstechniken einsetzen und darf in Wertpapieren anlegen, die nicht im Referenzindex enthalten sind. Falls er dies tut, besteht seine Anlagestrategie darin, ausschließlich in Emittenten zu investieren, die im Referenzindex enthalten sind, oder aber in Emittenten, die zum Zeitpunkt des Kaufs den ESG-Anforderungen des Referenzindex entsprechen.
Falls Anlagen die ESG-Anforderungen des Referenzindex nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und/oder es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet. Der Anlageverwalter hat festgelegt, dass die nachstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei jeder Neugewichtung des Index als Teil der Auswahlkriterien des Referenzindex des Fonds berücksichtigt werden.
Der Jahresbericht des Fonds wird auch Angaben zu den nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten:
• Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeit dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirkt.
• Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Tonnen gefährlicher Abfälle, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an Verstößen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf kontroverser Waffen beteiligt sind.
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung
Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Bei jeder Neugewichtung des Index schließt der Indexanbieter Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Fonds“).
E. Aufteilung der Investitionen
Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen.
Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die entweder im Referenzindex enthalten sind oder den ESG-Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen. Somit wird bei jeder Neugewichtung des Index das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet, sodass mindestens 80 % des Fondsvermögens (dies schließt 20 % der Vermögenswerte des Fonds ein, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden) mit den ESG-Merkmalen des Referenzindex (wie bei dieser Neugewichtung festgelegt) übereinstimmen.
Falls Anlagen die ESG-Anforderungen des Referenzindex nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind (oder anderweitig die ESG-Auswahlkriterien des Referenzindex nicht mehr erfüllen) und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.
Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn der Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird. Falls eine Anlage zwischen den Neugewichtungen des Index nicht mehr als nachhaltige Investition einzustufen ist, können die Bestände des Fonds an nachhaltigen Investitionen den Mindestanteil der nachhaltigen Investitionen unterschreiten.
Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.
Der Fonds kann Derivate zu Anlagezwecken und zur effektiven Portfolioverwaltung in Verbindung mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einsetzen. Wenn der Fonds Derivate zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzt, beziehen sich alle vorstehend erwähnten ESG-Bewertungen oder -Analysen auf die zugrunde liegende Anlage.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind.
Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.
Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.
Mindestens 20 % des Fondsvermögens werden in nachhaltige Investitionen investiert. Bei diesen nachhaltigen Investitionen handelt es sich um eine Mischung aus nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform sein muss, oder mit einem sozialen Ziel oder einer Kombination aus beidem. Die Kombination von nachhaltigen Investitionen mit einem Umwelt- oder sozialen Ziel kann sich in Abhängigkeit von den Aktivitäten der Emittenten innerhalb des Referenzindex ändern. Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn der Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird.
Sonstige Investitionen können Barmittel, Geldmarktfonds und Derivate umfassen. Solche Anlagen können nur zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung eingesetzt werden, mit Ausnahme von Derivaten zur Währungsabsicherung für jede währungsabgesicherte Anteilklasse.
Alle vom Indexanbieter verwendeten ESG-Ratings oder -Analysen gelten ausschließlich für vom Fonds eingesetzte Derivate in Zusammenhang mit den einzelnen Emittenten. Derivate, denen Finanzindizes, Zinssätze oder Deviseninstrumente zugrunde liegen, werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Laufende Überwachung der Produktintegrität
BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.
BlackRock überwacht die Daten auf Ebene des Fonds und des Index, um bei jeder Neugewichtung die Einhaltung dieser Merkmale durch den Fonds nachzuvollziehen.
BlackRock überwacht auch den Tracking Error des Fonds und erstattet den Anlegern im Rahmen der Jahres- und Halbjahresberichte und -abschlüsse darüber Bericht. Informationen über den erwarteten Tracking Error werden ebenfalls im Prospekt des Fonds veröffentlicht.
G. Methoden
Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode (vorstehend in Abschnitt C angegeben und in Abschnitt L ausführlich beschrieben) gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt.
Methoden
Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:
Der Referenzindex verwendet zusätzliche Screening-Kriterien. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Der Referenzindex verwendet Daten von Sustainalytics zu ESG-Kontroversen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Der Referenzindex verwendet das Global Standard Screening (GSS) von Sustainalytics. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Der Referenzindex verwendet die Screening-Kriterien von Sustainalytics zu Geschäftsaktivitäten in bestimmten Sektoren sowie in Bezug auf den Global Compact der Vereinten Nationen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.
Methode für nachhaltige Investitionen
Nachhaltige Investitionen werden anhand einer vierteiligen Bewertung ermittelt:
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen;
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und
(iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).
Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als „nachhaltige Investition“ eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen
Umweltziele und soziale Ziele
BlackRock ermittelt nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe von ökologischen und/oder sozialen Zielen beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und andere nachhaltigkeitsbezogene Rahmenwerke (zusammen „Umweltziele und soziale Ziele“).
Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):
Geschäftstätigkeit
• Wenn nach Daten externer Anbieter mindestens 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten.
Geschäftspraktiken
• Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets (SBTi) gesetzt hat (wie anhand von Daten externer Anbieter validiert). Die SBTi ist bestrebt, Unternehmen und Finanzinstituten eindeutige Schritte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) aufzuzeigen, um sich an den Zielen des Pariser Abkommens ausrichten und dazu beitragen zu können, die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden.
Festverzinsliche Wertpapiere
• Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse investiert, gelten diese Anleihen als nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt.
Die nachhaltigen Investitionen eines Fonds können je nach Anlagestrategie des Fonds einige oder alle der vorstehend aufgeführten ökologischen und/oder sozialen Ziele verfolgen. Um festzustellen, bei welchen zugrundeliegenden Anlagen es sich um nachhaltige Investitionen handelt, kann BlackRock auf die Bewertung nachhaltiger Investitionen des Indexanbieters oder sonstige, in der Methode des Referenzindex des Fonds enthaltene Ausschlusskriterien zurückgreifen.
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)
Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales bewertet. Im Rahmen der Bewertung werden Unternehmen nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten beurteilt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Unternehmen als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird es nicht als nachhaltige Investition eingestuft.
Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse wie z. B. grüne Anleihen investiert, erfolgt die Bewertung auf Emissionsebene nach Maßgabe der Verwendung der Emissionserlöse aus den Anleihen, die offiziell und ausschließlich zur Förderung des Klimaschutzes oder anderer Zwecke der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit verwendet werden müssen. Darüber hinaus werden bei der Auswahl grüner Anleihen bestimmte Mindestgarantien und Ausschlusskriterien berücksichtigt, um ein Engagement in Anleihen zu vermeiden, die mit Aktivitäten in Verbindung stehen, die als äußerst negativ für Gesellschaft und Umwelt gelten.
Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden bei jeder Neugewichtung des Index durch die Bewertung der als nachhaltig eingestuften Anlagen des Fonds berücksichtigt.
Nach dieser Bewertung werden die folgenden Anlagen nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie mindestens 1 % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für THG-Emissionen), (2) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie an schwerwiegenden ESG-Kontroversen beteiligt sind (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung) und (3) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie hinter ihren Wettbewerbern in der Branche zurückliegen, da sie bedeutenden ESG-Risiken in hohem Maße ausgesetzt sind und diese nicht steuern können (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).
Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden auch Unternehmen, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert. Unternehmen, bei denen festgestellt wurde, dass sie in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Verbindungen mit umstrittenen Waffen) kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht.
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien
Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden Emittenten, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des UNGC, den Leitsätzen der OECD für multinationale Unternehmen, den UNGPs und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert.
Gute Unternehmensführung
Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Bei jeder Neugewichtung des Index schließt der Indexanbieter Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des UNGC eingestuft sind.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen
Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu Indexinformationen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen.
ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.
Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität
Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.
Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.
BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an allen Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters umfassende Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.
Art und Weise der Datenverarbeitung
Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.
Verwendung geschätzter Daten
BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben. BlackRock ist bestrebt, die Verwendung geschätzter Daten in Indexmethoden in Erfahrung zu bringen und sicherzustellen, dass deren Vorgehensweisen solide sind und den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Indexmethoden entsprechen.
I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden
Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.
Die Prüfung eines Referenzindex anhand seiner ESG-Kriterien wird vom Indexanbieter in der Regel nur bei Neugewichtungen des Index vorgenommen. Unternehmen, die zuvor den Prüfkriterien eines Referenzindex entsprachen und daher in den Referenzindex und den Fonds aufgenommen wurden, können unversehens oder plötzlich von einer schwerwiegenden Kontroverse betroffen sein, die sich negativ auf ihren Kurs und damit auf die Wertentwicklung des Fonds auswirkt. Sofern es sich bei diesen Unternehmen um Bestandteile des Referenzindex handelt, verbleiben sie im Referenzindex und werden somit auch weiterhin im Fonds gehalten, bis diese Unternehmen nach der nächsten planmäßigen Neugewichtung (oder regelmäßigen Prüfung) des Referenzindex kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren. Ein Fonds, der einen solchen Referenzindex nachbildet, kann somit im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen (oder regelmäßigen Prüfungen) des Index nicht mehr den ESG-Kriterien entsprechen, bis der Referenzindex neu gewichtet wird, sodass er wieder seinen Indexkriterien entspricht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Fonds ebenfalls entsprechend seinem Referenzindex neu gewichtet. In ähnlicher Weise können Indexmethoden, die zur Anlage eines prozentuellen Mindestanteils in nachhaltigen Investitionen verpflichten, im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen diesen Anteil unterschreiten, werden aber zum Zeitpunkt der Neugewichtung (bzw. so bald wie praktikabel danach) wieder auf dieses Niveau zurückgeführt.
Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.
Beschränkungen hinsichtlich der Daten
Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.
Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren.
• Aufkommende satzungsmäßige Berichtspflichten der Unternehmen zur Nachhaltigkeit führen zu Unterschieden, inwieweit die Unternehmen selbst den aufsichtsrechtlichen Kriterien entsprechend Bericht erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind.
• Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.
Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.
Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien
Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Methoden der Indexanbieter eingeführt.
BlackRock nutzt die Methoden und Daten externer Indexanbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.
BlackRock nimmt eine gründliche Sorgfaltsprüfung der Methoden der Indexanbieter zum nachhaltigen Investieren vor, um sicherzustellen, dass sie mit den Ansichten von BlackRock zu nachhaltigen Investitionen übereinstimmen.
J. Sorgfaltspflicht
Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.
K. Mitwirkungspolitik
Der Fonds
Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Der Anlageverwalter führt keinen unmittelbaren Dialog mit den im Index enthaltenen Unternehmen/Emittenten, steht jedoch in direktem Kontakt mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen zu gewährleisten.
Allgemeines
Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.
Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.
Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.
Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.
Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.
Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship
Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf
I. Bestimmter Referenzwert
Dieser Fonds ist bestrebt, die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des STOXX Global Ageing Population Index, nachbildet, der die ESG-Auswahlkriterien des Indexanbieters beinhaltet.
Bei jeder Neugewichtung des Index wendet der Indexanbieter die ESG-Auswahlkriterien auf den Parent-Index an, um Emittenten auszuschließen, die nicht den besagten ESG-Auswahlkriterien entsprechen.
Bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index wird auch das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet.
Der Referenzindex schließt Emittenten aus, die nicht den ESG-Auswahlkriterien seines Parent-Index, eines breit gefassten Marktindex, entsprechen. Die ESG-Auswahlkriterien für das Ausschlussverfahren sind vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“).
Die Methode des Referenzindex des Fonds finden Sie unter folgendem Link auf der Website des Indexanbieters: https://www.stoxx.com/document/Indices/Common/Indexguide/stoxx_index_guide.pdf